Ein Bundesrichter hat den mündlichen Einspruch von FTX-Chef Sam Bankman-Fried (SBF) zur Aufhebung von Kontaktbeschränkungen, die sich allen voran auf die Nutzung bestimmter Messaging-Dienste beziehen, abgelehnt.

Wie Reuters am gestrigen 9. Februar berichtet hat, hat Richter Lewis Kaplan vom United States District Court for the Southern District of New York entsprechend die von ihm auferlegte Ausweitung der Kautionsbedingungen aufrechterhalten, die Bankman-Fried inzwischen die Nutzung von verschlüsselten Messaging-Apps verbietet. Demnach darf SBF seit dem 1. Februar keine Apps mehr wie Signal benutzen, immerhin konnten die Anwälte des früheren FTX-Chefs einen Kompromiss erreichen, sodass ihr Klient immerhin noch den Facebook Messenger, Zoom und FaceTime nutzen darf.

Richter Kaplan begründet seine Ablehnung der Aufhebung dieser Einschränkungen damit, dass er weniger daran interessiert sei, die Wünsche von SBF zu erfüllen, sondern ehehr daran, dass dieser sein Verfahren nicht durch unlautere Kontaktaufnahme zu möglichen Zeugen gefährdet. In vorherigen Gerichtsdokumente ist vermerkt, dass Bankman-Fried versucht hat, Kontakt zu Ryne Miller, dem früheren Chefanwalt der FTX US, und dem aktuellen FTX-Chef John Ray aufzunehmen. Vielmehr befürchtet der Richter sogar, dass SBF „intelligent genug ist, um verschlüsselte Nachrichten ohne einen Computer zu verschicken“, umso notwendiger die Aufrechterhaltung der Kontaktbeschränkungen.

„Es gibt noch immer die Post, E-Mail und viele andere Kommunikationsformen, die ein weitaus geringeres Risiko bieten“, wie Kaplan seine Entscheidung rechtfertigt.

Sam Bankman-Fried ist im Rahmen des Verfahrens bereits vor Gericht erschienen, aber ist ansonsten auf Grund seiner Kautionsauflagen an den Aufenthalt im Haus seiner Eltern gebunden. Zunächst sind die Auflagen noch bis zum 21. Februar gültig, ehe neu entschieden werden muss.