Der Vorsitzende der südkoreanischen Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen (FSC) hat bestätigt, dass Kryptobörsen keinerlei Probleme bei der Zusammenarbeit mit Banken haben sollten, wie der lokale Nachrichtendienst Token Post am 30. Oktober berichtet.

Choi Jong-Ku von der FSC machte deutlich, dass die Banken kooperationsbereit sein müssten, solange Kryptobörsen die nötigen Anti-Geldwäsche (AML) Vorschriften einhalten und eine strenge Kontrolle der Kundeninformationen (KYC) durchführen.

Diese Aussagen stehen vor dem Hintergrund, dass Banken zuvor „virtuelle“ Konten für Kryptobörsen anbieten durften, wodurch Anleger anonym bleiben konnten. Im Januar führte Südkorea dann aber strengere Auflagen gegen Geldwäsche ein, wodurch anonymes Trading eingeschränkt werden sollte, indem festgelegt wurde, dass jedes Anlegerkonto mit einem Bankkonto, welches unter dem Realnamen läuft, verknüpft werden muss. Aufgrund dessen haben viele Banken die virtuellen Konten (der Kryptowährungen) aufgekündigt, um den neuen Richtlinien gerecht zu werden.

Choi bezog sich explizit auf diesen Vorgang und sagte, dass mit ausreichender Sicherheit und entsprechenden Maßnahmen zur Regelbefolgung, die weitere Bereitstellung dieser virtuellen Konten „kein Problem“ sei.

Diese Meldung soll vom koreanischen Blockchain Verband positiv aufgenommen worden sein. Dessen Vorsitzender betonte, dass die Vorgaben zu KYC und AML von den hiesigen Kryptobörsen angegangen und „befolgt“ wurden.  

Im Sommer konnte Bithumb, eine der größten Krypto-Handelsplattformen des Landes, wieder die Unterstützung ihrer Bank Nonghyup zurückgewinnen, nachdem diese zuvor die Zusammenarbeit eingestellt hatte, weil die Kryptobörse einem großen Hacker-Angriff zum Opfer gefallen war. Bithumb teilte daraufhin mit, dass man die Kooperation wiederherstellen konnte, nachdem man eine Reihe von Bedingungen erfüllt hatte, darunter auch „die Vermögen der Anleger separat zu halten“.

Die Worte von Choi kommen zu einer wichtigen Zeit für die koreanische Krypto-Branche, da diese im Moment auf die für November angekündigte Regierungsentscheidung zur etwaigen Rücknahme des ICO-Verbots wartet. Seit September 2017 sind Initial Coin Offerings in Südkorea verboten.