Liechtenstein will mit einem neuen Blockchain-Gesetz als erstes Land der Welt den sich rasant entwickelnden Industriebereich umfassend regeln. Welche Maßnahmen das Fürstentum plant, hat Regierungschef Adrian Hasler bei einer Informationsveranstaltung an der Universität bereits Ende Juni erläutert, für die Seite “Crypto Nation Liechtenstein” mittlerweile eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte veröffentlicht hat.
Das Ziel des Liechtensteiner Blockchain-Gesetzes fasste Hasler bei der Infoveranstaltung wie folgt zusammen:
“Die Blockchain-Regeln Liechtensteins gehen weit über die Blockchain-Gesetzgebung anderer Länder hinaus. Das Blockchain-Gesetz soll alle Aktivitäten regeln, die auf technischen Systemen wie verteilten Ledgern und Blockchain-Systemen möglich sind, und damit Rechtssicherheit schaffen.”
Der Blockchain Act wird damit die Grundlage dafür schaffen, dass jedes mögliche Asset (Mobilien, Immobilien, Anleihen, Wertpapiere) tokenisiert, also digitalisiert und an einer Krypto-Börse gelistet werden kann. Dies soll den Austausch und auch die Aufbewahrung des Eigentums erleichtern und den tatsächlichen Wert freisetzen.
Dies könnte durch die Ausgabe von Utility-Tokens oder Security-Tokens geschehen, wie etwa durch die Tokenisierung von Aktien, was im Vergleich zu kostenintensiven Privatplatzierungen oder IPOs Kostenvorteile ermöglichen soll.
Eigentumsrechte von digitalen Werten wie Token will das Blockchain-Gesetz dafür detailliert regeln, was auch die Bedingungen für deren Übertragung, etwa durch den Handel auf Krypto-Börsen mit einschließt. Zwischen Ausgeber und Eigentümer von Token sowie Repräsentanten wie etwa Krypto-Börsen, Broker und Vermögensverwalter wird dafür genau unterschieden werden.
Darüber hinaus wird das Blockchain-Gesetz klare Standards für die Aufbewahrung dieser Assets festlegen, nach denen sich alle in dem Fürstentum operierende Unternehmen zu richten haben.
Bislang sind gerade in diesem Bereich die Sicherheitsstandards sehr uneinheitlich, was das Vertrauen von Anlegern und Unternehmen in Krypto-Assets bislang deutlich untergräbt. Für die sichere Verwahrung von Krypto-Assets werden neben solchen technischen Standards auch rechtliche Bedingungen festgeschrieben.
Statt auf ein simples Lizenzmodell für den Krypto-Bereich zu setzen, bei dem Unternehmen entweder operieren dürfen oder nicht, setzt Liechtenstein auf ein gestuftes System, das sich nach den jeweiligen Aktivitäten richtet. Krypto-Börsen benötigen demnach eine andere Lizenz als etwa Startups, die einen Utility-Token über ein Initial Coin Offering (ICO) auf den Markt bringen möchten.
Um gerade den Bereich der Token-Schöpfung besser zu regulieren, hat Liechtenstein ICOs, Token-Sales und sogenannte “Token Generation Events” (TGE), etwa durch Mining, getrennt definiert, was die Anwendung spezifischer Regelungen möglich.
Offiziell vorgestellt werden soll das Blockchain-Gesetz im Herbst 2018, nachdem der ursprünglich angesetzte Termin im Sommer wegen offener Fragen nicht eingehalten werden konnte. Inkrafttreten sollen die Regeln dann im Sommer 2019.
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