Malaysias Börsenaufsicht und die Zentralbank des Landes haben am 6. Dezember in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekanntgegeben, dass sie einen gesetzlichen Rahmen für Kryptowährungen und Initial Coin Offerings (ICOs) „erarbeiten“ möchten.

In der Mitteilung der Malaysia Securities Commission (SC) und der Bank Negara Malaysia (BNM) wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in einer etwaigen Regulierung ein Bezug zum Wertpapiergesetz hergestellt werden muss. Zuvor hatte ein Regierungssprecher gesagt, dass schon im Q1 2019 erste Regulierungsvorschriften umgesetzt werden könnten.

„Die Börsenaufsicht wird die Herausgabe von Kryptowährungen via Initial Coin Offerings (ICO) sowie den Handel von Kryptowährungen auf Kryptobörsen in Malaysia regulieren“, wie vermeldet wird.

„Zurzeit werden Regulierungsvorschriften erarbeitet, die Krypto-Vermögenswerte in den Wirkungsbereich des Wertpapiergesetzes bringen, um fairen, ordnungsgemäßen Handel zu garantieren und Anleger zu schützen.“

Malaysia hat seine Regulierungsbemühungen für die Kryptobranche in diesem Jahr langsam vorangetrieben. Nachdem letzten Monat das ungefähre Zeitfenster für die rechtliche Umsetzung angekündigt wurde (siehe oben), sagte Finanzminister Lim Guan Eng in diesem Zusammenhang auch, dass eine Herausgabe von Kryptowährungen nur mit dem Segen der Zentralbank geschehen dürfte.

„Ich empfehle alle Marktteilnehmern, die eine Bitcoin-ähnliche Kryptowährung herausgeben möchten, dass sie sich an die Zentralbank von Malaysia wenden, da diese als Behörde zuständig ist.“

Zu den Projekten des Landes, die eine solche Herausgabe anpeilen, gehört der sogenannte „Hope Coin“. Nun muss dieser allerdings abwarten, bis sich in dieser Hinsicht rechtliche Klarheit ergibt.

Der Nachbarstaat Thailand befindet sich seit 6 Monaten in der Einführungsphase eigener Regulierungsvorschriften.