Die Nationalbank der Ukraine (NBU) hat einen ersten konkreten Entwurf für ihre geplante Zentralbank-Digitalwährung (CBDC), die sogenannte E-Hrywnja bzw. die digitale Hrywnja, vorgelegt.

So hat die ukrainische Zentralbank am gestrigen 28. November in einem offiziellen Statement ein erstes Konzept für die E-Hrywnja vorgestellt, das die gesamte Bandbreite an Funktionsmöglichkeiten der geplanten Digitalwährung abbildet.

Der Entwurf ist nach Angabe der NBU als Wegbereiter der E-Hrywnja gedacht und so soll das CBDC-Projekt mit den verschiedenen Partnern aus Kryptobranche, Finanzbranche und Behörden nun kontinuierlich vorangetrieben werden.

Dabei fasst die Zentralbank der Ukraine zunächst drei verschiedene Optionen für die eigene Digitalwährung ins Auge, die sich im Hinblick auf Design und ihre jeweiligen Eigenschaften unterscheiden.

In der ersten Option würde die E-Hrywnja als Zahlungsmittel für Privatverbraucher dienen, indem die Digitalwährung über Smart Contracts „programmiert“ wird. Eine derartige Nutzung könnte es dem Staat unter anderem erleichtern, Sozialleistungen abzuwickeln und würde staatliche Verwaltungskosten enorm reduzieren.

Die zweite mögliche Variante der E-Hrywnja würde diese eher zu einer Art Kryptowährung machen, wodurch diese unter anderem auf Kryptobörsen und für bestimmte Krypto-Dienstleistungen genutzt werden könnte.

Die dritte Option würde wiederum verstärkt darauf abzielen, dass mit der E-Hrywnja grenzübergreifende Zahlungen abgewickelt werden können, um einen schnelleren und effizienteren Außenhandel zu ermöglichen.

„Die Entwicklung und Umsetzung einer E-Hrywnja könnte der nächste Schritt in der Evolution der Zahlungsinfrastruktur der Ukraine sein“, wie Oleksii Shaban, der Direktor für Zahlungssysteme und Innovationen bei der NBU, in dem Statement erklärt. Dem fügt er an, dass eine ukrainische CBDC einen entscheidenden Beitrag für die wirtschaftliche Sicherheit, geldpolitische Souveränität und nachhaltiges Wirtschaftswachstum leisten könnte.

Wie des Weiteren in der Bekanntmachung offengelegt wird, hat das ukrainische Patentamt bereits im Oktober 2022 ein Markenrecht für die „E-Hrywnja“ im Namen der NBU eingetragen.