Die ehemalige Anwältin der US-Börsenaufsicht Alma Angotti meint, dass Non-fungible Token (NFT) als Wertpapiere eingestuft werden könnten, da diese Woche bekannt wurde, dass ein OpenSea-Mitarbeiter wegen Insiderhandels angeklagt wurde.

Am Mittwoch erhob die New Yorker Staatsanwaltschaft Anklage gegen den ehemaligen OpenSea-Produktmanager Nathaniel Chastain wegen Insiderhandels. Das ist für die Branche ein Novum.

Die New Yorker Staatsanwaltschaft erläuterte, er werde wegen" Überweisungsbetrug und Geldwäsche in Verbindung mit der Absicht, Insiderhandel zu betreiben" angeklagt. Bisher wurde der Begriff "Insiderhandel" in Bezug auf Kryptowährungen nicht verwendet. In der Regel bezieht sich dieser Begriff auf den Insiderhandel mit Wertpapieren.

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Angotti war zuvor bei der SEC, beim FinCEN und bei der Regulierungsbehörde für die Finanzbranche tätig. Sie ist jetzt Partnerin bei der Beratungsfirma Guidehouse. Sie erklärte gegenüber TechCrunch:

"Nach dem Howey-Test könnte es sich sehr wohl um ein Wertpapier handeln. Wenn man einen Anteil an einem NFT kauft und hofft, dass der Kurs steigt und man damit Geld verdient, unterscheidet sich das nicht sehr von Wertpapieren."

Der Howey-Test wird verwendet, um festzustellen, ob eine Transaktion als Anlagevertrag oder Wertpapier gilt, dass unter die Offenlegungs- und Registrierungspflicht fällt. Ein Investitionsvertrag liegt vor, wenn eine Investition in der Erwartung getätigt wird, dass man aus den Bemühungen anderer profitiert.

Im Fall um den Insiderhandel bei OpenSea gegen Nathaniel Chastain wird behauptet, er habe anonyme Hot-Wallets und Konten auf OpenSea selbst verwendet, um über einige Monate 45 NFTs zu kaufen. Bei diesen wusste er im Vorfeld bereits, dass sie auf der Homepage erscheinen würden. Er verkaufte diese dann gewinnbringend, nachdem ihr Wert stark gestiegen war.

Angotti zufolge sind die Vorwürfe nicht überraschend:

"Die Veruntreuung vertraulicher Informationen Ihres Arbeitgebers ist Betrug. Und wenn Sie die Erlöse aus diesem Betrug durch das Geldsystem schleusen, handelt es sich um Geldwäsche."

Auch die US-Regulierungsbehörde CFTC hat die Kryptobörse Gemini verklagt und behauptet, die Kryptobörse habe bei der Bewerbung um Krypto-Futures gelogen. Gemini soll gegenüber der Behörde im Jahr 2017 falsche Angaben gemacht haben.