Der russische Inlandsgeheimdienst FSB und das russische Innenministerium (MVD) haben ihr offizielles Feedback zum geplanten Krypto-Gesetzentwurf des Finanzministeriums eingereicht. In diesem wird unter anderem festgelegt, dass Krypto-Unternehmen in bestimmten Fällen ihre Transaktionsdaten offenlegen müssen und unter welchen Umständen Krypto-Vermögen konfisziert werden können.

Wie die Lokalzeitung Izvestia berichtet, stimmen Inlandsgeheimdienst und Innenministerium dem geplanten Gesetzentwurf für Digitalwährungen in einigen Teilen zu, während andere abgelehnt werden.

So stimmt das Finanzministerium zum Beispiel der Kritik des FSB zu, dass Krypto-Dienstleister die ihnen vorliegenden Informationen nicht nur an Gerichte weiterreichen sollen, sondern auch an Ermittlungsbehörden. In diesem Zusammenhang bräuchte es zudem klare Richtlinien für die Speicherung von Krypto-Transaktionsdaten.

Zudem weist das Innenministerium darauf hin, dass das etwaige Gesetz zu wenig Details über Vorgehen und Verwahrung beim Konfiszieren von Kryptowährungen enthält. Das russische Finanzamt FNS fordert in diesem Kontext wiederum, dass die Anforderungen für den Betrieb von ungehosteten Wallets strenger gestaltet werden müssten und das Werbung für derartige Services gänzlich untersagt werden sollte. Das Finanzministerium hat diesen Forderungen ebenfalls zugestimmt.

Allerdings gibt es zwischen Innenministerium und Inlandsgeheimdienst auch unterschiedliche Meinungen, so sieht der FSB vor, dass alle geminten Krypto-Währungseinheiten sofort an lizensierte Kryptobörsen übertragen werden müssen und dass Vorgaben zur Geldwäschebekämpfung (AML) auch auf Mining-Unternehmen gelten sollen. Dem stimmt das Ministerium nicht zu.

Ganz im Gegenteil findet das Finanzministerium sogar, dass die „übermäßige und strenge Regulierung“ der Kryptobranche nicht langfristig umsetzbar ist, und eher dafür sorgt, dass Nutzer und Anleger von dieser abgeschreckt werden. Auch der Vorschlag, dass Banken keine Transaktionen mit noch nicht lizensierten Krypto-Unternehmen abwickeln dürfen, sei dementsprechend fragwürdig.

Wie Anatoly Aksakov vom parlamentarischen Finanzausschuss der Staatsduma erklärt, soll der fertige Krypto-Gesetzentwurf frühestens im Mai im Parlament zur Debatte stehen.