Das russische Bundesfinanzamt (FTS) hat sich in die Debatte zur Krypto-Regulierung in Russland eingemischt, wobei die Steuerbehörde nun den unerwarteten Vorschlag gemacht hat, dass heimische Unternehmen zukünftig Kryptowährungen als Zahlungsmittel für Außenhandelsgeschäfte nutzen dürfen sollen.

Wie die russische Lokalzeitung Izvestia am heutigen 20. April berichtet, hat das FTS ihr offizielles Feedback für den vom Finanzministerium erstellten Krypto-Gesetzentwurf eingereicht. Darin fordert die Steuerbehörde, dass russische Unternehmen zumindest für bestimmte Zwecke Kryptowährungen als Zahlungsmittel nutzen dürfen sollen:

„Unternehmen sollten die Möglichkeit haben, für Güter und Dienstleistungen im Außenhandel mit Digitalwährungen zahlen zu können bzw. mit diesen bezahlt zu werden.“

Doch dieser Vorschlag steht nicht nur für sich, denn durch diesen könnte sich die gänzlichen Ausrichtung des besagten Entwurfes grundsätzlich ändern. So ist für Kryptowährungen im eigentlichen Gesetzentwurf bisher nur eine Rolle als Investitionsprodukte zugedacht. Vielmehr verfügt der Entwurf sogar über eine Klausel, die die Nutzung von Kryptowährungen als Zahlungsmittel in der Regel verbietet.

Die FTS will hingegen erreichen, dass russische Unternehmen zumindest für den Außenhandel noch eine zusätzliche Zahlungsalternative haben, da die Finanzsanktionen gegen Russland den internationalen Handel ohnehin erschweren.

Als Antwort auf das Feedback der Steuerbehörde hat das russische Finanzministerium bereits den Vermerk „teilweise Zustimmung“ eingetragen, was bedeutet, dass dieser Vorschlag berücksichtigt und in die Diskussion mit aufgenommen wird.