Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 7. Oktober eine Verdachtsmeldung zu einem geplanten Security Token Offering (STO) des Krypto-Portals BTC-Echo veröffentlicht.

BaFin vermutet Regelverstoß

Mit ihrer nur aus zwei Sätzen bestehenden Meldung suggeriert die BaFin einen möglichen Gesetzesverstoß durch die STO-Organisatoren:

“Es besteht der hinreichende Verdacht, dass die BTC-ECHO GmbH in Deutschland ein Wertpapier in Form von ‘SECURITY TOKEN’ öffentlich anbietet. Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 wurde hierfür kein Prospekt veröffentlicht.”

BTC-Echo reagierte umgehend auf die BaFin-Meldung mit einer Stellungnahme und zeigte sich durch die Vorgehensweise der Regulierungsbehörde überrascht. Nach Ansicht der STO-Ausrichter sind bei dem geplanten Security Token Offering alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden. BTC-Echo schreibt dazu:

“Wenn man in Deutschland ein Security Token Offering (STO) ohne Wertpapierprospekt durchführen möchte, dann ist das nur möglich, wenn man sich an die gesetzlich definierten Ausnahmen hält. Einer der relevanten Ausnahmetatbestände ist bei einem Angebot an sog. qualifizierte Investoren gegeben. Auch bei dem STO von BTC-Echo handelt es sich um ein Angebot, das sich explizit an qualifizierte Investoren richtet.”

Man sei verwundert, dass die BaFin “ohne die übliche vorherige Zustellung eines Anhörungsschreibens” eine Meldung veröffentlicht und “weder mündlich noch schriftlich” den Kontakt gesucht habe.

Mit “einer im Kapitalmarktrecht erfahrenen Kanzlei” wolle man den Sachverhalt nun prüfen. Berichte zum STO und die STO-Seite seien vorerst vorsorglich offline genommen worden. BTC-Echo kündigt zudem an, gemeinsam mit der BaFin den Sachverhalt aufklären zu wollen:

“Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir das Engagement zum Verbraucherschutz der BaFin unterstützen und dieses für elementar halten, um eine regulierte Token-Ökonomie in Deutschland zu etablieren. Entsprechend werden wir umgehend bestehende Fragen und etwaige Missverständnisse gemeinsam mit der BaFin klären, sobald uns Informationen zu dem Verfahren vorliegen.”

Ungewöhnliche Warnung

Im Vergleich zu bisherigen Warnungen der BaFin ist das Vorgehen der Behörde ungewöhnlich. BaFin-Warnungen, wie zuletzt zu dem Krypto-Dienstleister Neofinanzen, richten sich in der Regel gegen bereits festgestellte Regelverstöße.

Anders als bei bislang durchgeführten deutschen STOs von Startmark, Bitbond und der Fundament Group wurde von BTC-Echo keine explizite BaFin-Genehmigung eingeholt. Künftigen STO-Initiatoren ist eine solche enge Zusammenarbeit mit der BaFin zu empfehlen, um Probleme wie in dem aktuellen Fall zu vermeiden.