Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat die erste gültige Lizenz für die Verwaltung von Krypto-Anlagevermögen vergeben. Die schweizerische Nachrichtenagentur Swissinfo gab am 9. Oktober eine entsprechende Meldung heraus.
Der Lizenznehmer ist das 2017 gegründete Unternehmen Crypto Fund, eine Tochter der in Zug sitzenden Crypto Finance AG. Bisher konnte dieses wohl nur sogenannte „offshore“ Krypto-Fonds anbieten, also Fonds die sich im unregulierten Ausland befinden. Die neue Lizenz ermöglicht der Firma nun legal eine Bandbreite an verschiedenen Investitionsprodukten anzubieten, die auf Bitcoin und anderen Krypo-Wertanlagen basieren.
Außerdem darf mit der Lizenz Anlageberatung für institutionelle Investoren angeboten werden, was sie quasi gleichwertig zu den Lizenzen macht, die an traditionelle Vermögensverwalter vergeben werden.
Laut Swissinfo gibt es eine Reihe von Krypto-Fonds, die geradezu „Schlange stehen“, um Zulassungen für verschiedenste Krypto-Produkte und Dienstleistungen zu bekommen. Zu dieser Kategorie gehören auch Lizenzanträge, die manchen Krypto-Anbietern erlauben würde, eine vollwertige Bank zu sein.
Cointelegraph hatte vor Kurzem berichtet, dass ein schweizerisches Blockchain-Startup vom Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen (VQF) eine Zulassung für den heimischen Finanzmarkt bekommen hatte. Der VQF ist wiederum durch die FINMA autorisiert und überwacht die Einhaltung des Geldwäschegesetzes (AML). Die betroffene Firma will wohl auch eine Bankenlizenz beantragen, um zukünftig Wertpapiere anbieten zu dürfen.
Zug ist in der Krypto-Szene auch unter dem Namen „Crypto Valley“ (Krypto-Tal) bekannt, da sich hier viele Blockchain- und Krypto-Unternehmen angesiedelt haben.
Diesen Sommer haben viele örtliche Unternehmen mit der Stadtverwaltung zusammengearbeitet, um ein Blockchain-gestütztes Wahlverfahren zu testen.
Die Schweiz ist insgesamt sehr pro aktiv, wenn es um die Regulierung der Krypto-Branche geht. Im Februar hatte die FINMA detaillierte Richtlinien für ICOs veröffentlicht, wonach Nutzungs-Tokens und Anlage-Tokens unter das Wertpapiergesetz fallen, während Zahlungsmittel-Tokens unter das Geldwäschegesetz fallen.
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