Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat eine Richtlinie zu den regulatorischen Anforderungen für Zahlungen auf der Blockchain unter der Aufsicht der FINMA veröffentlicht.
Die neue Richtlinie für Dienstleistungsanbieter von virtuellen Vermögenswerten wurde am 26. August veröffentlicht und gilt für Blockchain-Dienstleister wie Börsen, Wallet-Anbieter und Handelsplattformen.
Im Vorwort der Richtlinie erklärt die FINMA, dass sie sich an den Rahmen für die Regulierung für digitale Vermögenswerte halte, die im Juni dieses Jahres von der regierungsübergreifenden Taskforce für finanzielle Maßnahmen (FATF) herausgegeben wurde.
Strenger als die FATF
Die FINMA betont, dass Unternehmen aus dem Blockchain-Bereich von den derzeitigen regulatorischen Standards des Landes, wie etwa dem Anti-Geldwäsche Gesetz, nicht ausgenommen werden können. Das ist umso kritischer, da die Aufsichtsbehörde glaubt, dass die Risiken im Zusammenhang mit anonymen Blockchain-Mechanismen, wie etwa Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, sich verstärken.
Blockchain-Dienstleister sind daher verpflichtet, Identitätsprüfungen durchzuführen, Überwachungsmaßnahmen bei ihren Geschäftsbeziehungen unter Einbeziehung der Risiken durchzuführen und die Schweizer Meldestelle für Geldwäscherei zu benachrichtigen, wenn sie verdächtige Aktivitäten auf ihren Plattformen bemerken.
Die Regulierungsbehörde betont, dass ihre Bestimmungen technologieneutral auszulegen sind: Daher müssen diese Informationen über Kunden und Begünstigte zusammen mit Zahlungsaufträgen übermittelt werden. Das gilt für Blockchain-Zahlungen in gleicher Weise wie für Banküberweisungen.
Diese Informationen müssen jedoch nicht auf der Blockchain übermittelt werden, sondern können über andere Kommunikationskanäle mitgeteilt werden.
Die FINMA erklärte, dass sie von den FATF-Richtlinien abweicht, da sie Zahlungen, die mit nicht regulierten Wallet-Anbietern zusammenhängen, von ihren Anforderungen nicht ausnehmen.
Übertriebene Anforderungen?
Die FINMA erklärt weiterhin, dass es derzeit kein nationales oder internationales System gebe, das Identifizierungsdaten bei Blockchain-Zahlungen zuverlässig übermitteln kann. Auch bilaterale Vereinbarungen zwischen einzelnen Dienstleistern seien bisher nicht geschlossen worden, so die FINMA.
Sollten solche Vereinbarungen oder Mechanismen für den Datenaustausch in Zukunft geschlossen werden, müssten das ausschließlich Dienstleister sein, die unter angemessene Anti-Geldwäsche-Maßnahmen ergreifen.
Heute hieß es auch von Quellen aus sozialen Netzwerken, dass die FINMA die beiden Blockchain-Dienstleister Sygnum und Seba als Bankendienstleister zugelassen habe.
In diesem Frühjahr hatte das Blockchain-Analyseunternehmen Chainalysis die FATF aufgefordert, ihre Richtlinie und Anzeigeanforderungen für die VASPA zu überdenken. Es hieß, dass die belastenden Anforderungen an "regulierte VASPs, die wichtige Verbündete der Strafverfolgungsbehörden sind", deren Prävalenz verringern, Dezentralisierung und Peer-to-peer-Börsen fördern und zu einer weiteren Senkung der Risikofreudigkeit bei Finanzinstituten führen würden.
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