Die britische Finanzaufsicht hat für mehrere Krypto-Unternehmen die vorläufige Zulassung für deren Geschäftsbetrieb verlängert, nachdem für diese die eigentliche Frist am vergangenen Freitag abgelaufen ist.

Wie es aus einer entsprechenden Mitteilung der FCA heißt, kann damit „eine kleine Anzahl an Firmen“ aus der Kryptobranche ihren Betrieb in Großbritannien aufrechterhalten. Zugleich betont die Finanzaufsicht jedoch, dass die vorläufige Verlängerung in keinster Weise bedeutet, dass „die FCA diese Firmen als zulässig und rechtmäßig betrachtet“. Vielmehr betreffen die jeweiligen Verlängerungen Firmen, die zum Beispiel Einspruch gegen eine Ablehnung ihres Zulassungsantrags eingelegt haben oder bereits im Begriff sind, ihren Betrieb in Großbritannien einzustellen.

„Nur Unternehmen, die auf unserer Liste für vorübergehende Zulassungen stehen, dürfen weiter mit Kryptowährungen handeln“, wie die FCA schreibt. Dem fügt die Behörde an: „Alle anderen Firmen müssen ihren Handel seit dem 10. Januar 2021 bereits eingestellt haben. Alle Unternehmen, die dem nicht Folge leisten, setzen sich dem Risiko einer Strafverfolgung durch die FCA aus.“

Seit August 2020 hat die FCA Zulassungsanträge von 33 Krypto-Unternehmen genehmigt, die alle geltenden Vorschriften hinsichtlich Geldwäschebekämpfung, der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und dem Umgang mit transferierten Geldern einhalten. Bis letzten Freitag hatte die Behörde auch vorläufige Zulassungen vergeben, die bisher für alle Anträge galten, die sich noch in der Schwebe befinden.