Die ukrainische Zentralbank (NBU) trifft nun weitere Maßnahmen, um in Kriegszeiten den Abfluss von Kapital aus dem heimischen Wirtschaftskreislauf zu verhindern, so werden ab sofort starke Beschränkungen für die Nutzung von Kryptowährungen erhoben.

Wie die National Bank of Ukraine (NBU) am Donnerstag entsprechend vermeldet hat, gelten ab sofort bestimmte Einschränkungen für internationale Zahlungen, die den Bewohnern des Landes unter anderem verbieten, Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC) mit der eigenen Landeswährung Hrywnja (UAH) zu erwerben.

Die Ukrainer dürfen Bitcoin und Altcoins deshalb nur noch mit Fremdwährungen kaufen, wobei es zudem noch ein monatliches Limit von 100.000 UAH bzw. knapp 3.000 Euro gibt. Diese Obergrenze gilt auch für andere internationale Peer-To-Peer-Transaktionen.

Wie die Zentralbank erklärt, sieht sie Krypto-Investitionen als eine Art „Bargeldtransaktionen“ an, weshalb für diese die gleichen Bestimmungen gelten sollen wie für internationale Onlinezahlungen, Fremdwährungstransaktionen und Auslandsüberweisungen. Mit den Einschränkungen für derartige Transaktionen will die NBU erreichen, dass es „unproduktive Kapitalabflüsse“ gibt, während sich die Ukraine im Kriegszustand befindet.

„Die relevanten Änderungen werden uns dabei helfen, den Fremdwährungshandel und Außenhandel besser kontrollieren zu können, was die Grundvoraussetzung ist, um diese Einschränkungen in der Zukunft wieder lockern zu können“, so die Zentralbank.

In diesem Kontext weist die NBU darauf hin, dass die Nachfrage nach internationalen Transaktionen in Zeiten des Kriegs stark gestiegen ist, denn Millionen von Ukrainern sind ins Ausland geflohen und sind auf Geld aus der Heimat angewiesen. Nichtsdestotrotz bleibt die Zentralbank hart, dass die „unproduktiven Kapitalabflüsse“, darunter auch Investitionen in Kryptowährungen, insgesamt mehr schaden als nutzen:

„Solche bargeldartigen Transaktionen werden getätigt, um bestehende Beschränkungen der National Bank zu umgehen, allen voran um im Ausland zu investieren, was nach dem Kriegsrecht eigentlich verboten ist. Dementsprechend interpretieren wir die besagten Transaktionen als unproduktive Kapitalabflüsse.“

Laut NBU hat die ukrainische Regierung die Einschränkungen am 20. April 2022 im Rahmen einer neuen Resolution verabschiedet, die bereits am Mittwoch in Kraft getreten ist.