Die Ukraine konkretisiert ihre Pläne zu einer eigenen Zentralbank-Digitalwährung (CBDC), indem der „National Bank of Ukraine“ (NBU) nun offiziell genehmigt wurde, eine Digitalwährung einführen zu können.

Am gestrigen Donnerstag hat Präsident Volodymyr Zelenskyy das neue Zahlungsgesetz des Landes unterzeichnet, wodurch der Weg für eine digitale Hryvnia nun auch rechtlich frei ist.

Das neue Gesetz ermöglicht der ukrainischen Zentralbank die Einrichtung von „regulatorischen Sandkisten“, in denen innovative Finanztechnologien erprobt werden können. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Zentralbank und Startups aus der Zahlungsbranche vorgesehen, um die etwaige Nachfrage aus der Privatwirtschaft angemessen berücksichtigen zu können.

Der zugehörige Gesetzentwurf, der wiederum Ende Juni im ukrainischen Parlament verabschiedet wurde, zielt im Großen und Ganzen darauf ab, das sogenannte „Open Banking“ zu befördern. Damit ist ein weitaus offeneres Finanzsystem gemeint, in dem Kunden ihre Finanzdaten völlig frei und unabhängig für Drittanbieter zugänglich machen können, woraus sich eine Vielzahl an neuen Geschäftsmöglichkeiten und neuen technologischen Finanzdienstleistungen ergeben soll.

Darüber hinaus soll das neue Bankengesetz das ukrainische Recht auch an die Vorgaben der Europäischen Union anpassen, damit das Zahlungssystem der Ukraine in das der EU integriert werden kann. Dazu werden allen voran neuere Vorgaben wie die Richtlinien zur Geldwäschebekämpfung und für E-Geld implementiert.

Wie zuvor berichtet, peilt die NBU schon seit mehreren Jahren eine Zentralbank-Digitalwährung an, um das Vertrauen der Bevölkerung in die eigene Institution zu stärken. Nichtsdestotrotz äußerte die Zentralbank weiterhin Bedenken, was damit einhergehende Risiken für die Finanzstabilität und das traditionelle Bankensystem angeht.

Das ukrainische Ministerium für Digitalen Wandel ist Anfang des Jahres bereits eine Kooperation mit der Stellar Development Foundation eingegangen, um eine gemeinsame Strategie für digitale Vermögenswerte und eine CBDC zu erarbeiten.

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