Die US Securities and Exchange Commission (SEC) und das Department of Justice (DOJ) haben am Mittwoch, den 21. Februar, Anklage gegen den Gründer der inzwischen nicht mehr funktionsfähigen Bitcoin-Börse BitFunder, Jon E. Montroll, erhoben.
Die SEC gab am Mittwoch in einer Presseerklärung bekannt, dass sie gegen den auch unter dem Pseudonym Ukyo bekannten Montroll ein Verfahren eröffnet hat. Dem BitFunder-Gründer wird vorgeworfen, BitFunder als nicht registrierte Wertpapierbörse betrieben, deren Nutzer betrogen und "falsche und irreführende Angaben im Zusammenhang mit einem nicht registrierten Angebot von Wertpapieren" gemacht zu haben.
Die SEC behauptet, dass sowohl BitFunder als auch ihr Gründer Montroll die Börsenbenutzer getäuscht haben, indem sie "deren Bitcoins unterschlagen" hätten, als nicht registrierte Wertpapierbörse operierten und es versäumten, eine Cyberattacke offenzulegen, die zu einem Verlust von über 6.000 Bitcoins geführt hatte.
Im Jahr 2013 hatten Hacker eine Sicherheitslücke in BitFunders Programmcode für einen Diebstahl von 6.000 Bitcoin genutzt.
Montroll hatte den erfolgreichen Hackerangriff zunächst geleugnet, um sich der Verantwortung zu entziehen, etwas verloren zu haben. SEC-Ermittler versuchte er darüber hinaus mit falschen Kontoübersichten zu täuschen. Die bei dem Vorfall entwendeten Bitcoins hatten damals einen Wert von etwa 720.000 US-Dollar und wären zu aktuellen Preisen etwa über 60 Millionen US-Dollar wert.
In ihrer förmlichen Beschwerde wirft die SEC Montroll Verstöße gegen die Anti-Betrugs- und Registrierungsbestimmungen der US-Bundeswertpapiergesetze vor. Laut der Pressemitteilung hat die Behörde eine Klage auf Unterlassung und zur erzwungenen Herausgabe von Geldern und Zinsen eingereicht.
Das DOJ verkündete heute ebenfalls, dass Montroll von der Bundesregierung verhaftet und in Gewahrsam genommen wurde. Das DOJ hat Montroll mit zwei Anklagepunkten wegen Meineids und einer Anklage wegen Behinderung der Justiz angeklagt. Auf Meineid und Behinderung der Justiz gibt es in den USA Höchststrafen von 5 bzw. 20 Jahren.
Der Anlegerschutz ist für die US-Regierung bei Verfahren ein vorrangiges Anliegen. Marc Berger, Direktor des New Yorker Regionalbüros der SEC, erklärte dazu:
"...Plattformen, die die Tätigkeit einer nationalen Wertpapierbörse ausüben, unabhängig davon, ob es sich dabei um digitale Vermögenswerte, Wertmarken oder Münzen handelt, müssen sich bei der SEC registrieren lassen oder nach einer Ausnahmeregelung arbeiten. Wir werden uns weiterhin auf diese Art von Plattformen konzentrieren, um Investoren zu schützen und die Einhaltung der Wertpapiergesetze zu gewährleisten."
BitFunder hatte den Handel am 14. November 2013 aufgrund von Beschwerden über verspätete und eingefrorene Abhebungen von Geldern nach der Hackerattacke eingestellt. Die Börse ging nach einem Verbot für US-Kunden bankrott, der zu einem Exodus von amerikanischen Händlern geführt hatte.
Bei einer Senatsanhörung Anfang des Monats bemerkte der SEC-Vorsitzende Jay Clayton, dass bisher jeder von der SEC geprüfteToken, als ein Wertpapier nach US-Recht zu bewerten ist, unabhängig davon, wie der Emittent selbst den Token bezeichnet oder vermarktet. Im Dezember 2017 hatte Clayton bekanntgegeben, dass bislang bei keiner einzigen ICO eine Registrierung der Token bei der SEC stattgefunden hat.
Melde dich bei unseren Sozialen Medien an, um nichts zu verpassen: X, YouTube, Instagram und Telegram – aktuelle Nachrichten, Analysen, Expertenmeinungen und Interviews mit Fokus auf die DACH-Region.