Die australische Regierung will Kryptowährungen von einer geplanten Regelung für Bargeldzahlungen befreien.
In einer Ende letzter Woche veröffentlichten Erklärung schreibt das Finanzministerium des Landes, es wolle Barzahlungen für Waren und Dienstleistungen verbieten, die 10.000 Australische Dollar (6.200 Euro) überschreiten.
Ein vorliegender Gesetzentwurf sieht jedoch einige Ausnahmen für die Regelung vor, unter anderem auch für Digitalwährungen.
Der Gesetzgeber will nach eigener Aussage damit verhindern, dass solche Währungen aus der lokalen Wirtschaft verschwinden, um die Innovationsfreiheit zu fördern. Im Memorandum heißt es dazu:
"Digitalwährungen sind ein neues und sich in der Entwicklung befindliches Segment der australischen Wirtschaft. Im Gegensatz zu physischer Währung verfügen sie nicht über einen fest etablierten regulatorischen Rahmen oder eine Branchenstruktur. Dies erschwert eine Anwendung der Barzahlungsgrenze in einer Weise, die den Einsatz digitaler Währungen in Australien nicht verhindern kann ohne dabei Innovation in diesem Sektor erheblich zu bremsen."
Wie Cointelegraph berichtete, zeigt Australien hinsichtlich Kryptowährungen ein gemischtes Bild. Wie sich in diesem Jahr herausstellte, wollen sich die Behörden aus steuerlichen Gründen an Kryptobörsen wenden und von ihnen Daten zu bestimmten Tradern verlangen.
Das Finanzministerium sieht Kryptowährung weiterhin als einen marginalen Faktor der Wirtschaft an und betrachtet ganz im Vergleich zu anderen Regierungen ihren Anteil im Bereich der Kriminalität als vernachlässigbar. In der Erklärung heißt es dazu:
"Gleichzeitig gibt es derzeit wenig Belege dafür, dass Digitalwährungen in Australien derzeit zur Förderung der Schattenwirtschaft eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund hat die Regierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt entschieden, Digitalwährungen effektiv aus der Barzahlungsgrenze herauszunehmen."
Im Falle einer Genehmigung würde Australien die 10.000 $-Grenze ab dem 1. Januar 2020 umsetzen. Anfang dieses Monats wurde bekannt, dass Deutschland ebenfalls bestrebt ist, den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag für die Annahme von Barmitteln ab dem 10. Januar nächsten Jahres von 10.000 € auf 2.000 € zu senken.
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