Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat ein Jahr nach Inkrafttreten der Registrierungspflicht für Krypto-Dienstleister Anfang 2020 am 7. Januar eine Pressemitteilung über den aktuellen Stand veröffentlicht.

Kontrolle von Krypto-Dienstleistern

Zu der im Rahmen einer Verschärfung geltender Geldwäschebestimmungen für Kryptobörsen, Wallet-Betreiber und andere Krypto-Dienstleister eingeführten Registrierungspflicht seien bislang 40 Anträge erfolgt, von denen 18 zur Ausstellung einer entsprechenden Lizenz führten.

Bei den 18 registrierten Unternehmen handelt es sich laut FMA “großteils um Dienstleister, die elektronische Geldbörsen und Tauschplattformen betreiben”. Wie wichtig die obersten Finanzmarktaufseher Österreichs das Thema behandeln, macht folgender Kommentar der FMA Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller deutlich:

“Die FMA verfolgt einen klaren Null-Toleranz-Ansatz im Bereich der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Im Bewusstsein der mit virtuellen Währungen einhergehenden Risiken haben wir daher im Vorjahr eine weitere Lücke geschlossen und hier die Registrierungspflicht für Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, eingeführt.”

Die laufende Aufsicht über bereits registrierte Unternehmen stelle auch im Jahr 2021 “einen Aufsichtsschwerpunkt der FMA dar, so die beiden Vorstände weiter.

Die FMA folge dabei dem “Proportionalitätsprinzip”, so die Mitteilung, dem die jeweilige Aufsichtsintensität angepasst werde. Berücksichtigt werde neben Unternehmensgröße deren “Geschäftsmodell und der damit verbundenen Risiken, für Zwecke der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden”.  Risikofaktoren, wie das Ausnützen von Anonymität, die Verschleierung der Mittelherkunft zu identifizieren und zu mitigieren, würden dabei immer mit berücksichtigt.

Ähnliche Gesetzeslage in Deutschland

Auch in Deutschland unterliegen Kryptobörsen und -verwahrer seit rund einem Jahr einer Lizenzpflicht. Kryptowerte wie Kryptowährungen und Security Token waren durch eine Gesetzesänderung vom Ende 2019 in die Liste der offiziellen Finanzinstrumente aufgenommen worden. Als Rechtsfolge gelten auch für Kryptowerte die für Finanzinstrumente bestehenden Regulierungsbestimmungen. Über den Stand der aktuellen Lizenzvergabe informierte die Aufsichtsbehörde BaFin zuletzt im Dezember 2020.