Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Krypto-Anbieter StellaMarkets und XtraderFX zur Beendigung ihrer in Deutschland nicht erlaubten Finanzmarktgeschäfte angewiesen, so zwei Bekanntmachungen der BaFin vom 8. März und 12. März.
Wie die Bafin schreibt, führte die hinter XtraderFX stehende GPay Ltd. Werbeanrufe bei deutschen Kunden durch und bot “ihnen auf der von ihm betriebenen Handelsplattform XTraderFx (www.xtrader-fx.com, www.xtraderfx.com, www.xtraderfx.net) Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) auf Kryptowährungen, Währungen, Rohstoffe, Indizes und Aktien an.”
Die für eine solche gewerbsmäßige Anlageberatung und den Eigenhandel nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis hat der Anbieter jedoch nicht. Die von der GPay Ltd. betriebenen Webseiten wurden inzwischen unter Verweis auf Ermittlungen durch Aufsichtsbehörden vom Netz genommen und durch einen kurzen Infotext ersetzt.
Die für StellaMarkets verantwortliche Goldstone Group Ltd. betreibt ihre Webseite vorerst weiter. Wie die Bafin schreibt, hat sie “der Goldstone Group Ltd. mit Bescheid vom 22. Februar 2019 das Betreiben des Einlagengeschäfts sowie des Eigenhandels untersagt und deren unverzügliche Abwicklung angeordnet.”
Das Unternehmen habe ohne Genehmigung eine Handelsplattform für finanzielle Differenzkontrakte, Devisen und Kryptowährungen betrieben.
Die Bafin führt ihre Anstrengungen gegen unerlaubte Krypto-Geschäfte weiter. Zuvor waren die Regulierer bereits gegen die Unternehmen Moneeda AG, 69 Brokers, Kleinwort Consulting und loyalcoins.de, Bitcoin TradeRobot, Crypto Code, CFDPremium und Bitcoin Victory tätig geworden.
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