Das deutsche Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz wird ein Forschungsprojekt der Uni Marburg zu juristischen Fragestellungen rund um Blockchain-Technologie fördern. Dies gab die CDU/CSU-Fraktion am 14. November auf ihrer Webseite bekannt.
Etatänderung bringt Fördergeld
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages habe im Rahmen der Einzelplanberatung wichtige Änderungen am Etat des Ministeriums beschlossen und damit eine Förderung des Forschungsprojekts ermöglicht.
Das Forschungsprojekt “Blockchain und Recht” des Instituts für das Recht der Digitalisierung (IRDi) an der Philipps-Universität in Marburg soll “die enormen Rechtsunsicherheiten bei der Technologie” beseitigen, welche aktuell unternehmerische Initiativen behinderten.
Wettbewerber in USA und Asien seien “in vielen Fragestellungen bereits aktiv geworden, während sich die EU noch in der Sondierungsphase” befände.
Um dies zu ändern, erhält das Forschungsprojekt “Blockchain und Recht” in 2020 150.000 Euro, in den zwei Jahren darauf jeweils 300.000 Euro und in 2023 noch einmal 150.000 Euro. Der gesamte Förderbetrag wird demnach mit 900.000 Euro angegeben.
Rechtsfragen zu Blockchain als Forschungsziel
Zu den konkreten Fragestellungen des Forschungsprojekts schreibt Markus Uhl, der zuständige Berichterstatter im Haushaltsausschuss:
“Das Projekt „Blockchain und Recht“ wird sich mit der Erforschung ungeklärter Rechtsfragen etwa im Bereich der Kryptowährungen und -anlagen oder der öffentlichen Register, wie etwa der Tauglichkeit der Blockchain für die Führung von Grundbuch und Handelsregister beschäftigen. Auch das Wahlrecht, also die Durchführung rechtssicherer Internet-Wahlen mittels der neuen Schlüssel-Technologie, steht auf der Agenda. Dabei wird das IRDi natürlich auch die Rechtsnatur der Blockchain und das auf sie anwendbare Recht definieren.”
Die Förderung bettet sich in die von der Bundesregierung im September beschlossene Blockchain-Strategie ein, welche sich die Unterstützung darauf bezogener Forschungsvorhaben zum Ziel gesetzt hat.
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