Die Steuerzahler in Chile müssen ihre Einkünfte durch Kryptowährung der chilenischen Steuerbehörde SII melden, wie die spanische Krypto-Nachrichtenplattform Diario Bitcoin am 17. Januar berichtete.

Die SII hat Berichten zufolge im Jahr 2018 angeordnet, dass digitale Währungen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen (VAT), aber bei der Berechnung der jährlichen Einkommensteuer dennoch berücksichtigt werden sollen, da sie unter die Definition der immateriellen Vermögenswerte fallen.

Deshalb enthält der spezielle Einkommensteuervordruck 22 Berichten zufolge erstmals einen speziellen Abschnitt. Dieser umfasst "andere eigene und/oder fremde Einkünfte von Unternehmen, die ihr effektives Einkommen melden und es nicht zur vollständigen Rechnungslegung melden".

DiarioBitcoin berichtet, dass es in einer SII-Erklärung, die Ende 2018 veröffentlicht wurde, hieß, dass Steuerzahler ihre Einkünfte aus dem Verkauf von ausländischen Fiat-Währungen und Kryptowährungen im oben genannten Abschnitt angeben sollten. Im Vordruck selbst sei dies allerdings nicht ausdrücklich so angegeben.

Wie Cointelegraph Anfang des Monats berichtete, hat das chilenische Antimonopolgericht den lokalen Kryptowährungsbörsen erneut in Schutz genommen und Banken angeordnet, die Konten von diesen nicht zu schließen.

Im April 2018 wurde berichtet, dass die chilenischen Kryptowährungsbörsen BUDA, Orionx und CryptoMarket (CryptoMKT) bei einem Berufungsgericht Beschwerde gegen die Banken eingelegt hatten, die die Konten ihrer Plattformen geschlossen hatten.