Die amerikanische Kryptobörse Coinbase ist die nächste Organisation, die aktiv Partei für Ripple Labs im Verfahren gegen die US-Börsenaufsicht SEC ergreift. Das Urteil in dem Prozess wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2023 ergehen.

Wie Coinbase-Chefanwalt Paul Grewal am gestrigen 31. Oktober in einer Reihe von Tweets erklärt hat, hat die Kryptobörse den vorsitzenden Richter darum gebeten, einen sogenannten „Amicus-Brief“ einreichen zu dürfen. Der Fall wäre ein Beispiel wie aus dem Bilderbuch für eine derartige Erlaubnis.

Amici Curiae sind im amerikanischen Rechtssystem eine Art „sachkundige Dritte“, die ein Gerichtsverfahren durch relevante Informationen ergänzen können. Der Amicus-Brief ist wiederum ein wortwörtlicher Brief, über den dieser sachkundige Dritte gegenüber dem Gericht zum Verfahren Stellung beziehen kann.

Dem fügt Grewal an, dass die amerikanischen Behörden Ripple hätten vorwarnen müssen, dass womöglich ein Verstoß gegen geltendes Recht vorliegt. Eine solche Vorwarnung wäre das verfassungsgemäße Recht eines jeden Bürgers und Unternehmens.

„Indem die Verkäufer der XRP-Kryptowährung verklagt werden, nachdem zuvor noch gesagt wurde, dass Transaktionen mit der Kryptowährung legal sind, hat die SEC gegen diesen Grundsatz verstoßen“, wie der Chefanwalt von Coinbase meint.

Sofern die Beteiligung von Coinbase als Unterstützer von Ripple genehmigt wird, wäre die Kryptobörse die nächste größere Organisation, die als Amicus Curiae für das Blockchain-Unternehmen auftritt. Zuvor haben bereits die NGO Choice Advocates Network und die Krypto-App SpendTheBits diese Erlaubnis bekommen.

Am 28. Oktober hat die Lobbygruppe Blockchain Association wiederum ihre Unterstützung für Ripple bekanntgegeben und einen eigenen Amicus-Brief eingereicht, in dem es heißt, dass die Einschätzungen von SEC-Chef Gary Gensler „desaströse Folgen“ für die Kryptobranche haben könnten.

Ripple Labs befindet sich nun schon fast zwei Jahre im Kampf gegen die Börsenaufsicht, die dem Unternehmen vorwirft, mit der Herausgabe der firmeneigenen Kryptowährung XRP gegen das Wertpapierrecht verstoßen zu haben.