Die Tschechische Republik wird voraussichtlich eine strengere Kontrolle von Kryptowährungen durchsetzen, als vom Anti-Money-Laundering (AML)-Regulierungssystem der Europäischen Union gefordert.
Laut einem Bericht der lokalen Zeitung Hospodářské Noviny vom 8. August wird die Umsetzung der Fünften AML-Richtlinie (AMLD5) der Europäischen Union (EU) durch die Tschechische Republik Kryptowährungsfirmen noch strengere Anforderungen auferlegen als die von Brüssel.
Strenger als die EU-Regeln
Als Indikator für die bevorstehenden strengen Maßnahmen verweist Hospodářské Noviny darauf, dass die tschechischen Regulierungsbehörden gegen Kryptowährungsfirmen, die ihre Geschäfte nicht beim nationalen Gewerbeamt registrieren Geldbußen von bis zu einer halben Million Euro planen.
Eine solche Maßnahme würde weit über das hinausgehen, was in der seit Juli 2018 geltenden Fünften Geldwäscherichtlinie der EU gefordert wird. Diese schuf einen neuen Rechtsrahmen für die Finanzaufsicht der EU zur Regulierung von Kryptowährungen und zur Eindämmung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (CFT).
AMLD5 erweitert insbesondere den Umfang der Regulierungsaufsicht auf Kryptobörsen und Wallet-Anbieter und erzwingt strengere Transparenzanforderungen für anonyme Zahlungen, unabhängig davon, ob diese über Börsen oder Prepaid-Karten erfolgen.
Hospodářské Noviny nennt zwar keinen Zeitplan für die Formalisierung der AMLD5 und ihrer zusätzlichen Regeln durch die tschechische Regierung. Die EU-Mitgliedstaaten sind jedoch verpflichtet, die Richtlinie bis zum 20. Januar 2020 in ihr jeweiliges nationales Recht umzusetzen.
Der Bericht stellt ferner fest, dass die AML-Vorschriften des tschechischen Gesetzgebers sich auf Unternehmen auswirken werden, für welche die EU-Vorschriften keine derart umfassende Aufsicht vorsehen. Hospodářské Noviny argumentiert, dass solche Auflagen die Wettbewerbsfähigkeit des Krypto-Sektors des Landes gefährden könnten.
Nicht der erste Fall
Es ist nicht das erste Mal, dass die Umsetzung der AMLD5 durch verschiedene Länder den ursprünglichen Anwendungsbereich der Richtlinie übertreffen.
Im Juni dieses Jahres forderte das Coin Center - ein gemeinnütziges Forschungs- und Interessenvertretungszentrum für kryptobezogene Fragen der öffentlichen Ordnung - das britische Finanzministerium auf, den Geltungsbereich der AML/CFT-Regeln des Vereinigten Königreichs bei der Umsetzung der EU-Richtlinie nicht zu stark auszudehnen.
Im Februar schlug die Zypriotische Börsenaufsicht vor, mehrere zusätzliche Bereiche kryptobezogener Aktivitäten unter AML/CFT-Verpflichtungen zu stellen, die insbesondere nicht in den Bestimmungen der AMLD5 enthalten sind.
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