Der Bundesverband deutscher Banken hat in einem am 11. März veröffentlichten Diskussionspapier die Möglichkeiten einer Nutzung der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) und im speziellen der Blockchain-Technologie für Wertpapiere analysiert.
Auf 33 Seiten werden darin die Prozesse rund um Emission, Verwahrung und Abwicklung von Wertpapieren mit einem Fokus auf die DLT beleuchtet.
Des weiteren hat sich der Interessenverband, in dem praktisch alle wichtigen deutschen Banken Mitglied sind, die rechtlichen Rahmenbedingungen von Wertpapieren auf DLT-Basis untersucht und einige Reformvorschläge für die Politik erarbeitet.
Wie der Verband in einem Blogbeitrag des Diskussionspapiers schreibt, eignet sich das gegenwärtige Regularium nur unzureichend für einen umfassenden Einsatz von Blockchain im Wertpapierbereich:
“Ehe aber der Sprung in das Wertpapiergeschäft von morgen erfolgen kann, müssen verschiedene zivilrechtliche und regulatorische Anpassungen erfolgen – schließlich ist das bisherige Regelwerk auf die etablierten Prozesse und Geschäftsabläufe für Wertpapierurkunden zugeschnitten, die es beim Einsatz einer neuen Technologie naturgemäß nicht mehr geben muss."
Rechtliche Änderungen sollten nach Auffassung der Bankenvertreter dafür sorgen, dass urkundenbasierte Emissionen gleichberechtigt neben urkundenlosen Emissionen stehen können, bei denen technologisch verteilte Register wie etwa eine Blockchain zählt genutzt werden.
In erster Linie müsse ein sicherer Rechtsrahmen für Wertpapiere in DLT-Systemen geschaffen werden, der eine Übertragung von digitalen Wertpapieren nach klar nachvollziehbaren Grundsätzen gewährleistet. Einen möglichen Ansatz beschreibt der Bankenverband wie folgt:
“Um eine Eigentumsübertragung durch Einigung und Eintragung im Distributed Ledger zu ermöglichen, sollte an die Einführung von Vorschriften für ein qualifiziertes digitales Register (QDR) gedacht werden. Vorschriften, die eine urkundenbasierte Verbriefung von Wertpapieren, zum Beispiel von Schuldverschreibungen oder Aktien, erfordern, sollten dann dahingehend geändert werden, dass eine Urkunde im Falle einer Registrierung in einem QDR entbehrlich ist."
Zusätzlich bestehe darüber hinaus auch noch “Anpassungsbedarf in der Wertpapierregulierung, beispielsweise auch bei der Zentralverwahrerregulierung oder im Depotrecht.”
Während die Politik noch abwartet, hat die Bafin mittlerweile das erste deutsche Security Token Offering (STO) von Bitbond genehmigt. Dabei handelt es sich um eine digitale Schuldverschreibung, bei der Investoren durch Verzinsung am Geschäftserfolg des Startups mit partizipieren können.
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