Cointelegraph
Markus Kasanmascheff
Verfasst von Markus Kasanmascheff,

Deutschland: Nordrhein-Westfalen versteigert beschlagnahmte Bitcoins von Cyberkriminellen

Die Verwertung beschlagnahmter Bitcoins in Nordrhein-Westfalen soll Einnahmen in sechsstelliger Höhe bringen.

Deutschland: Nordrhein-Westfalen versteigert beschlagnahmte Bitcoins von Cyberkriminellen
Nachricht

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) führt erstmals eine Auktion von bei Cyberkriminellen in Deutschland beschlagnahmten Bitcoins durch, so der Kölner Stadt-Anzeiger in einem Medienbericht vom 8. Januar.

Erste Bitcoin-Versteigerung in NRW

Über das NRW-Portal justiz-auktion.de sollen laut Markus Hartmann, Chef der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime in NRW (ZAC) die Bitcoins an den Meistbietenden abgegeben werden. Die Strafvollstreckungsordnung NRW schreibe eine Versteigerung von beschlagnahmten Werten vor. Bei Autos, Handys und Schmuck sind derartige Versteigerungen laut den Strafverfolgungsbehörden an der Tagesordnung. Mit Bitcoin habe man bislang keine Erfahrung und werde sehen müssen, ob das Vorgehen auch hier funktioniere.

Bitcoin-Verwertung in anderen Bundesländern

Andere Bundesländer haben mit Bitcoin-Versteigerungen durch die Justiz bereits gute Erfahrungen gemacht. So verwertet etwa Niedersachsen bereits seit Jahren beschlagnahmte Krypto-Token in zunehmendem Umfang. Zwischen Januar und August 2019 hatte das Bundesland so bereits 650.000 Euro einnehmen können. In Bayern waren 2018 durch einen einzelnen Verkauf beschlagnahmter Bitcoins alleine 12 Millionen Euro erlöst worden.

Auch das Bundeskriminalamt hat bereits Bitcoins beschlagnahmt, etwa durch die Zerschlagung des Dark-Web-Marktplatzes Wall Street Market. Daraus entstehende Versteigerungserlöse fallen dem Bund zu.

Cointelegraph verpflichtet sich zu unabhängigem und transparentem Journalismus. Dieser Nachrichtenartikel wird gemäß der Redaktionsrichtlinie von Cointelegraph erstellt und zielt darauf ab, genaue und zeitnahe Informationen bereitzustellen. Leser werden dazu ermutigt, Informationen eigenständig zu überprüfen. Lesen Sie unsere Redaktionsrichtlinie https://de.cointelegraph.com/editorial-policy