Das deutsche Regierungskabinett hat einen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zur stärkeren Kontrolle von Krypto-Assets und deren Anbietern gebilligt, berichtete Finanzen.net am 31. Juli unter Verweis auf Dow Jones Newswires.

Wallet-Provider im Fokus

Der Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten solle um Wallet-Provider ergänzt werden. Wie die Meldung bestätigt, soll laut dem Gesetzentwurf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wie auch bei anderen “geldwäscherechtlich Verpflichteten” deren Überwachung übernehmen. 

Laut der Nachrichtenagentur sieht der Entwurf darüber hinaus auch eine stärkere Bekämpfung von Geldwäsche im Immobilienbereich vor. Die Geldwäschebekämpfungseinheit des Bundes soll zudem zusätzliche Kompetenzen erhalten.

Kryptoverwahrgeschäft als neuer Rechtsbegriff

Dass die Bundesregierung ein Gesetz zur stärkeren Kontrolle von Kryptobörsen und Wallet-Providern plant, ist bereits seit rund einer Woche bekannt. Eine BaFin-Sprecherin hatte gegenüber der FAZ bestätigt, dass die neuen Regelungen bereits ab 2020 gelten sollen. Das geplante Gesetz soll den Begriff “Kryptoverwahrgeschäft” in das Kreditwesengesetz (KWG) aufnehmen. Kryptowerte wie Kryptowährungen sollen dafür als neues Finanzinstrument definiert werden.

Dass das Gesetz auch erfolgreich den Bundestag passiert, gilt angesichts der Mehrheitsverhältnisse als ausgemacht. Als Folge hat der für Bitcoin-Zahlungen im Einzelhandel populäre Zahlungsdienstleister BitPay in Deutschland seinen Betrieb vorübergehend eingestellt.