Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat angekündigt, dass sie Initial Coin Offerings (ICOs) untersucht, um festzustellen, wie diese reguliert werden sollten. Das geht aus einem Bericht von Reuters vom 8. Oktober hervor.
Die ESMA wurde 2011 in Paris gegründet und soll ein gemeinsames Regelwerk für die Finanzmärkte der Europäischen Union entwickeln und beaufsichtigen. Die ESMA arbeitet auch eng mit den anderen Europäischen Aufsichtsbehörden für den Bereich Banken (EBA) sowie Versicherungen und betriebliche Altersversorgung (EIOPA) zusammen.
Laut Reuters bewertet die ESMA ICOs von Fall zu Fall, um zu prüfen, ob sie die bestehenden Wertpapiervorschriften einhalten und welche Auswirkungen sie auf den Wettbewerb im Bereich Kapitalaufbringung haben.
Steven Maijoor, Vorsitzender der ESMA, sagte Berichten zufolge, dass ICOs es schwer gehabt hätten, ihre Viabilität zu zeigen und welche zusätzlichen Vorteile sie im Vergleich zur traditionellen Kapitalbeschaffung bringen. Maijoor fügte hinzu:
"Die Frage ist, was wir mit den ICOs machen, die nicht unter die Regulierungen fallen. Wir werden das im Vorstand entscheiden. Wir gehen davon aus, dass wir bis zum Ende des Jahres eine Antwort darauf haben."
Andrea Enria, Vorsitzender der Europäischen Bankaufsichtsbehörde EBA, sagte, dass er in Betracht ziehe, ICO-Entwicklungen ohne spezifische EU-Regeln zu ermöglichen. Aber er erklärte, "das funktioniert nicht wie erwartet".
"Verbraucherwarnungen scheinen wirksam genug zu sein, um Verbraucher darauf aufmerksamer zu machen, dass es bei diesen Investitionen kein Sicherheitsnetz gibt", fügte Enria hinzu.
Anfang des Monats enthüllte die ESMA ihr Jahresarbeitsprogramm 2019, in dem die Behörde ein 1,1-Millionen-Euro-Programm und ihre Ziele für das nächste Jahr nennt. Zu diesen gehören die Regulierung und Aufsicht über neue Finanztätigkeiten mit Schwerpunkt auf Fintech und Kryptoanlagen.
Im vergangenen Monat verkündete die ESMA ihre Entscheidung, die Beschränkungen für Differenzkontrakte (CFDs), einschließlich der auf Krypto basierenden Kontrakte, zu verlängern. Die Einschränkungen, die ursprünglich am 1. August in Kraft getreten sind, werden am 1. November um weitere drei Monate verlängert. Die Behörde begründete ihren Schritt mit "erheblichen Anlegerschutzbedenken" im Zusammenhang mit dem Angebot von CFDs an Privatkunden.
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