Der Chef der französischen Zentralbank fordert angesichts der jüngsten Entwicklungen in der Kryptobranche strengere Auflagen für Krypto-Unternehmen in Frankreich.

Die entsprechenden Äußerungen hat Francois Villeroy de Galhau am 5. Januar in einer Rede in Paris gemacht. In dieser empfiehlt der Zentralbankchef, dass Frankreich nicht erst warten dürfe, bis die neue Krypto-Regulierung der Europäischen Union (EU) in Kraft tritt, um ein verpflichtendes Zulassungsverfahren für Digital Asset Service Provider – also Krypto-Dienstleister – einzuführen.

Die geplante Krytpo-Regulierung der EU – die Markets in Crypto Asset (MiCA) – ist zwar bereits verabschiedet, aber wird frühestens ab 2024 in Kraft treten.

Wie Bloomberg berichtet, nimmt Villeroy die französische Kryptobranche auf Grund von deren jüngsten Skandalen deshalb schon jetzt in die Pflicht:

„All das Chaos von 2022 zeigt eindeutig: Es ist für Frankreich zwingend notwendig, so früh wie möglich ein verpflichtendes Zulassungsverfahren für DASPs einzuführen, anstatt wie bisher nur deren Registrierung einzufordern.“

Aktuell müssen sich Krypto-Dienstleister in Frankreich lediglich bei der französischen Finanzmarktaufsicht AMF „registrieren“, um ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen zu dürfen.

Die zugehörige DASP-Lizenz ist bisher nur optional, wobei diese eine ganze Reihe von Voraussetzungen für Krypto-Unternehmen mit sich bringt, weshalb die betreffenden Firmen allesamt von deren Einholung absehen.

Entsprechend verfügt von den 60 bei der AMF registrierten Krypto-Unternehmen keines über eine DASP-Lizenz.

Villeroy bei einer Rede im Dezember 2017 in Paris. Quelle: The Jacques Delors Institute

Der Forderung von Villeroy geht eine im Dezember eingegebene Gesetzesänderung des Parlamentariers Hervé Maurey voraus, der die verantwortliche Klausel streichen will, dass Krypto-Unternehmen ohne Zulassung in Frankreich operieren dürfen.

Nach dieser Bestimmung dürfen Krypto-Firmen spätestens bis 2026 bzw. bis zum Inkrafttreten von MiCA ohne eine Zulassung in dem Land ihre Dienste anbieten.

Die parlamentarischen Verhandlungen zu dem Entwurf werden im Januar aufgenommen.

Die MiCA wurden wiederum schon seit September 2020 im EU-Parlament verhandelt.

Am 10. Oktober 2022 wurde der Regulierungsentwurf dann im Trilog zwischen Rat, Kommission und Parlament endgültig durchgewunken.

Eigentlich sollten die MiCA schon viel früher verabschiedet werden, damit die Umsetzung umso schneller voranschreiten kann. Gegenüber Cointelegraph hatte der deutsche MiCA-Berichterstatter Dr. Stefan Berger erklärt, dass „Anwälte und Sprachwissenschaftler auf Grund der Länge des Gesetzestextes einen enormen Arbeitsaufwand bewältigen müssen“, weshalb es zu zwischenzeitlichen Verzögerungen gekommen ist.