Ein Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien hat im Rahmen des Prozesses um Ripple entschieden, dass solche Kryptowährungen, die nicht als Wertpapiere eingestuft werden, womöglich unter das Bundesgesetz für unfaire und unlautere Geschäftspraktiken (UDAAP Law) fallen.

In der entsprechenden Anhörung zur Sammelklage gegen Ripple, den Betreiber der Kryptowährung XRP, hat das Gericht am 26. Februar entschieden, dass Transaktionen, die solche Kryptowährungen betreffen, die nicht unter das Wertpapierrecht fallen, ggf. den UDAAP Gesetzen unterliegen. Dies ist ein herber Schlag für Krypto-Unternehmen, die eine Einstufung nach dem Wertpapierrecht ablehnen und sich dadurch größere rechtliche Freiheiten erhoffen, da ihnen nun andere rechtliche Auflagen drohen.

Allerdings sind die UDAAP Gesetze schwer zu fassen, da die genaue rechtliche Definition „unfairer“ Geschäftspraktiken bisher durchaus fließend ist.

Gericht eröffnet neuen Rechtsweg für Krypto-Anleger

Im Rahmen des Prozesses will das Gericht nun zunächst entscheiden, ob das Krypto-Unternehmen Ripple gegen das kalifornische Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UCL) verstoßen hat, das unfaire, unlautere und betrügerische Geschäftspraktiken rechtswidrig macht. 

Ripple wollte die Sammelklage eigentlich mit dem Argument entkräften, dass die Kläger die firmeneigene Kryptowährung XRP nicht im Zuge der einführenden Herausgabe gekauft hätten und zudem könnten sie nicht beweisen, dass Ripple Labs gemäß geltendem US-Recht als „Verkäufer“ aufgetreten ist.

Das Gericht lehnte dies jedoch ab und gibt den Klägern Recht, dass Ripple in der Tat als Verkäufer von XRP auftritt. Allerdings stimmt das Gericht nicht zu, dass das Krypto-Unternehmen vorsätzliche Täuschung gemäß dem kalifornischen Unternehmensrecht betrieben hat. Die Klägerseite hat nun 28 Tage Zeit, ihre Anklage entsprechend zu ändern.

Die Diskussion um die Anwendbarkeit der kalifornischen UDAAP Gesetze auf Wertpapiere wird in den USA schon länger geführt. So wurde 2004 im Fall Bowen gegen Ziasun Technologies geurteilt, dass das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb nicht auf Wertpapiertransaktionen anwendbar ist.

Krypto-Unternehmen müssen transparenter werden

Wenn die UDAAP Gesetze nun tatsächlich auf alle Krypto-Unternehmen angewendet werden können, die ihre Kryptowährungen nicht als Wertpapier verstehen, dann müssen sich diese zukünftig an eine Vielzahl an Auflagen des Wettbewerbsrechts und Verbraucherschutzes halten.

Sollte ein Unternehmen seine Geschäftspraktiken, Preisstrukturen und sonstige Geschäftsinformationen nicht ausreichend transparent gestalten, dann drohen Klagen nach dem UDAAP Gesetz.

Unternehmen, die entsprechende Anklagen vermeiden wollen, sollten ihre Geschäftsbedingungen dahingehend anpassen.