Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Berliner Krypto-Dienstleister und Aufsteller von Krypto-Geldautomaten KKT UG zur Beendigung seiner in Deutschland nicht erlaubten Finanzmarktgeschäfte aufgefordert. Dies gab die BaFin am 4. März in gesonderten Meldungen für den Geschäftsführer und das Unternehmen bekannt.
Krypto-Geschäfte ohne BaFin-Lizenz
In der Meldung zu KKT UG-Chef Adam Gramowski schreibt die BaFin:
“Herr Gramowski betreibt als Geschäftsführer der KKT UG die Seite www.shitcoins.club und stellt im gesamten Bundesgebiet Automaten auf, an denen Kryptowährungen gegen Geld erworben oder veräußert werden können. Darüber hinaus bietet das Unternehmen sog. „face to face“-Transaktionen mit der Möglichkeit des Erwerbs von Kryptowährungen.”
Gramowski betreibt laut BaFin über die KKT UG den gewerbsmäßigen Eigenhandel, der nach dem Kreditwesengesetz (KWG) eine BaFin-Lizenz erfordert.
BaFin zieht die Daumenschrauben an
Die BaFin scheint mit dem Vorgehen gegen die KKT UG nach mehr als einem Jahr Pause wieder gegen Aufsteller von Krypto-Geldautomaten vorzugehen. Im Jahr 2018 hatte das Berliner Kammergericht die Zuständigkeit der BaFin eingeschränkt und damit die Türe für die Aufstellung von Bitcoin-Geldautomaten in Deutschland geöffnet.
Durch eine Gesetzesänderung im Herbst letzten Jahres gelten Kryptowerte als Rechtsgut und damit auch als durch die BaFin reguliertes Finanzinstrument. Die vor allem für Krypto-Handelsplattformen und Wallet-Betreiber relevanten Regeln erläutert die BaFin detailliert in einem auf ihrer Webseite veröffentlichten Merkblatt.
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