Vier Ausschüsse des deutschen Bundesrats haben in einem am 9. September veröffentlichten Positionspapier eine Präzisierung des Begriffs “Kryptowerte” eingefordert.

Die aktuell den Entscheidungsgremien vorliegende Gesetzesänderung sieht eine Erweiterung des Kreditwesengesetzes (KWG) um den Begriff “Kryptowerte” vor. Mit der zur Jahreswende geplanten Neuregelung, welche bereits vom Regierungskabinett angenommen wurde, strebt die Bundesregierung eine stärkeren Kontrolle von Krypto-Assets und Dienstleistern wie Kryptobörsen und Wallet-Anbietern vor.

Gesetzentwurf soll nachgebessert werden

Der Finanzausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss fordern den Bundesrat zu einer Stellungnahme zu dem neuen Rechtsbegriff “Kryptowerte” auf, welcher ihrer Meinung nach präziser definiert werden muss. Im Text heißt es dazu:

“Über die Definition von „virtuellen Währungen“ in Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe der Richtlinie (EU) 2018/843 hinaus und erfasst entsprechend Erwägungsgrund 10 der Richtlinie, nach dem alle potenziellen Verwendungszwecke von virtuellen Währungen abgedeckt werden sollen, auch deren Nutzung zu Anlagezwecken.”

Im Gegensatz zur EU-Richtlinie, welche nur die Geldwäscheaufsicht für Kryptowerte regele, erfasse die geplante deutsche Neuregelung auch den Bereich der Finanzmarktregulierung, was eine “Vorreiterrolle in der EU” darstelle. Um diese ausfüllen zu können, bedürfe es angemessener sowie praktikabler Regelungen, die das Papier wie folgt beschreibt:

“Dazu gehören zum einen Abstufungen in den aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Die Abstufungen müssen dabei nicht nach der äußeren Gestalt, sondern vielmehr nach dem materiellen Gehalt eines Kryptowerts erfolgen („Substance over Form“). [...] Handelt es sich um die Verwahrung eines Kryptowerts, der gleichzeitig ein Wertpapier ist, so soll dies nach dem gesetzgeberischen Willen [...] im Gegensatz zur Verwahrung von übrigen Kryptowerten (Finanzdienstleistung) als Bankgeschäft gelten und die strengeren Regeln des Depotgesetzes für die Verwahrung Anwendung finden.”

Differenzierung des Begriffs “Kryptowerte”

Die Ausschüsse fordern einen “Rechtsrahmen für Kryptowerte, der klar und verständlich gestaltet ist”.  Der neue Begriff “Kryptowerte” füge sich im Gesetzentwurf aufgrund von begrifflichen Überschneidungen nicht widerspruchsfrei in das KWG ein und differenziere nicht nach Schuldtiteln, Vermögensanlagen oder anderen Finanzinstrumenten.

Um diesbezüglich Klarheit zu schaffen, fordert das Positionspapier nach der jeweiligen Verwendung ausgerichtete Definitionen von Kryptowerten.

Die Bundesregierung dürfte in Folge des Positionspapiers ihren Gesetzentwurf entsprechend nachbessern. Mit der Neuregelung will die Politik vor allem die Rolle der BaFin stärken, welche in Zukunft neben dem klassischen Finanzsektor auch die Hoheit über die Krypto-Regulierung bekommen soll.

Ein Urteil im letzten Jahr zum gewerbsmäßigen Handel mit Bitcoin hatte die Aufsichtsmöglichkeiten der BaFin in Bezug auf Kryptowerte stark eingeschränkt und damit den Weg zur Aufstellung von Bitcoin-Geldautomaten in Deutschland geebnet.