In Deutschland gibt es bislang keine offiziell zugelassene Kryptobörse, wie aus einer am 4. Juli veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht.

Zwar seien drei Unternehmen in einem aufsichtsrechtlich abgesicherten Rahmen am Markt aktiv, die Kunden den Kauf und den Verkauf von Kryptoassets nach dem Kreditwesengesetz ermöglichen. In Deutschland gebe es aber “kein lizensiertes Unternehmen, dass Kunden einen Handelsplatz im Sinne einer Börse oder eines multilateralen Handelssystems, über die eine Vielzahl von Dritten Kryptoassets untereinander handeln können, bereitstellen würde”, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort.

Der Verweis auf das Kreditwesengesetz ist dabei von entscheidender Bedeutung. Denn der gewerbsmäßige Handel von Kryptowährungen erfordert in Deutschland laut einem Urteil des Berliner Kammergerichts keine ausdrückliche Erlaubnis, weshalb es auch in Deutschland entgegen dem ausdrücklichen Wunsch der BaFin Bitcoin-Geldautomaten gibt. Darauf weist auch die Bundesregierung hin:

“Der gewerbliche Handel mit Kryptoassets, die keine Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesengesetzes sind, ist derzeit nicht erlaubnispflichtig.”

Der Kauf von Kryptowährungen ist in Deutschland etwa bei Bitcoin.de und Bitmeister über ein Handelssystem möglich. Darüber ermöglichen zahlreiche Banken und Online-Broker ihren Kunden beim Erwerb von Kryptowährungen und anderen Krypto-Assets im Auftrag wie etwa Plus500 und eToro. Über von der Schweizer Bank an klassischen Börsen lancierte Zertifikate können deutsche Anleger zudem in Bitcoin, Ether und Ripple über normale Online-Broker investieren.