Die deutsche Bundesregierung hat auf Basis von Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) keine Kenntnis darüber, “dass es zu Cybervorfällen auf Handelsplattformen für Kryptoassets in Deutschland gekommen ist”. Dies schreibt die Bundesregierung in einer am 27. Mai veröffentlichte Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag.

Was Betrugsfälle im Bereich von Kryptowährungen und Initial Coin Offerings (ICOs) in Deutschland bzw. der Europäischen Union betrifft, habe die Bundesregierung keine Kenntnis “über öffentlich bekannte Vorfälle hinaus”. Dies liege daran, dass Betrugsfälle im Bereich von Kryptoassets in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht gesondert ausgewiesen werden.

Die Regierung betont in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung von “Bitcoin und ähnlichen Kryptowährungen” für “Geschäfte mit illegalen Gütern auf sogenannten Darknet-Märkten im Internet” und verweist auf die Verwendung digitaler Assets zur Geldwäsche. Sie schreibt:

“Dem Bundeskriminalamt sind Ermittlungsverfahren und Verurteilungen wegen Geldwäsche bekannt, in denen illegale Bitcoin-Einnahmen aus Rauschgiftgeschäften im Darknet über Bankkonten gewaschen wurden, beziehungsweise in denen im Darknet Geldwäscheservices für illegale Einnahmen aus Rauschgiftgeschäften mit einer Auszahlung in Bitcoin angeboten wurden.”

Eine im Juni 2017 neu eingerichtete Financial Intelligence Unit (FIU) in der Generalzolldirektion erhalte regelmäßig  Verdachtsmeldungen mit möglichen Bezügen zu Kryptowährungen.

Die FDP-Fraktion zeigt unter allen Parlamentariern ein besonders großes Interesse am Krypto-Bereich, wie bereits mehrere Kleine Anfragen zu dem Thema gezeigt haben. Zuletzt hatte die Fraktion von der Bundesregierung Auskunft zur im März von der Bundesregierung durchgeführte Online-Konsultation erbeten. In der Antwort gab die Regierung konkrete Zahlen bekannt, die das große Interesse zahlreicher Organisationen an dem Thema belegen.