Bitcoin hat eine legale Anerkennung eines zweiten chinesischen Gerichts erhalten. Damit erhält die Kryptowährung einen Aufschwung in einer der schwierigsten Umgebungen.
Eine Wende für Bitcoin in China
Laut Investorin Dovey Wan, die mit der lokalen Medienberichterstattung in Verbindung stand, hat das Hangzhou Internet Court Bitcoin am 18. Juli offiziell als virtuelles Eigentum bezeichnet.
Das zweite Gericht dieser Art, das Bitcoin den Eigentumsstatus zuschrieb, kam im Rahmen eines Streits zwischen einer inzwischen aufgelösten Börse und einem ihrer Nutzer zustande, der Geld verloren hatte.
Für Wan markiert der Fall eine bedeutende Wende für Bitcoin in China, wo seit September 2017 ein generelles Handelsverbot besteht.
Das BTC/USD Paar erholte sich am Freitag aufgrund positiver Kommentare der US-amerikanischen Gesetzgeber stark, aber China hat wahrscheinlich auch die Rückkehr in die Form beeinflusst.
"Dieser Fall ist ein wichtiger Meilenstein, der BITCOIN IST WIRKLICH LEGAL in China manifestiert", schrieb sie auf Twitter.
"Es ist virtuelles Eigentum, aber kein Geld"
Wie Cointelegraph berichtete, ist China trotz des vom Staat auferlegten Moratoriums für Bitcoin-Analysten seit langer Zeit ein interessanter Fokus. Als Bitcoin 2019 ein Comeback erlebte, zeigten sich erste Anzeichen dafür, dass die Verbraucher nach Alternativen zu herkömmlichen Börsen Ausschau halten, beispielsweise nach dem Kauf der Stablecoin Tether (USDT) über außerbörsliche Geschäfte.
Laut der lokalen englischsprachigen Nachrichtenagentur Global Times stimmte die People's Bank of China (PBoC), die Zentralbank Chinas, der Entscheidung von Hangzhou nicht ausdrücklich zu.
"In der Tat ist Bitcoin virtuelles Eigentum, aber es handelt sich nicht um Geld", sagte ein PBoC-Beamter mit dem Nachnamen Li der Nachrichtenagentur am Freitag.
Die Kommentare stehen jedoch in krassem Widerspruch zur Sichtweise des Staates auf Facebooks digitales Währungsprojekt Libra. Beamte sagten, sie seien besorgt und hätten sogar begonnen, eine eigene digitale Währung zu entwickeln.
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