ICO-Teilnehmer und andere Gläubiger des insolventen Krypto-Startups Envion müssen ihre Forderungen bis zum 28. November offiziell anmelden. Dies gab das Konkursamt Zug in einem am 28. Oktober veröffentlichten Schuldenruf bekannt.

Konkursverwalter gibt Gläubigern einen Monat 

Das Schreiben, welches auch an zahlreiche Envion-Anleger versandt wurde, legt das Konkursverfahren für die Liquidation des übrigen Kapitals von Envion fest.

Unter einer eigens für den Envion-Konkurs geschalteten Webseite können Käufer des EVN-Tokens online ein Konto erstellen, um darüber ihre Ansprüche geltend zu machen. Alle anderen Gläubiger müssen bis zum Fristende ein entsprechendes Formular schriftlich einreichen.

Ein weiteres auf der Webseite verfügbares Dokument informiert über die weiteren Schritte des Konkursverfahrens, an dessen Ende die Verteilung des Liquidationserlöses steht. 

Auch Envion-Gründer wollen Geld zurückgeben

Von der Envion-Pleite betroffene ICO-Investoren sollten die Anmeldung ihrer Ansprüche unabhängig des von den Envion-Gründern versprochenen Rückgabeverfahrens der aus dem ICO verbleibenden Millionen durchführen. Beide Verfahren werden offenbar komplett unabhängig voneinander durchgeführt.

Die Envion AG war durch ein Gerichtsurteil des Kantonsgerichts Zug nach einem Rechtsstreit zwischen Ex-CEO Woestmann und den Gründern im November 2018 geschlossen worden. Das Startup war ursprünglich angetreten, dezentrale, saubere Energie wie Wasserkraft und Solarstrom für die Versorgung mobiler Mining-Anlagen zu nutzen. Bei Envions ICO hatte das Startup 100 Millionen US-Dollar eingenommen.