Weniger als eine Woche, nachdem ein mögliches Verbot von digitalen Vermögenswerten, die auf dem Proof-of-Work (PoW) basieren, aus der geplanten MiCA-Regulierung der EU gestrichen wurde, könnte die Kryptobranche in der Europäischen Union erneut eine Zitterpartie erwarten. Diesmal sind es die nicht verwahrenden Wallets, die die Regulierungsbehörden ins Visier nehmen.

Am Donnerstag, den 31. März die will der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments über ein Regulierungspaket zur Bekämpfung von Geldwäsche abstimmen. Dessen Zweck ist es, die derzeitige Geldtransferverordnung so zu überarbeiten, dass Kryptovermögenswerte ebenfalls in den Informationen über die Transaktionsparteien umfasst werden sollen, die Finanzinstitute übermitteln müssen. Die Autoren dieser Verordnung sind Ernest Urtasun von den Grünen und Assita Kano von der Fraktion der Konservativen und Reformisten.

Wie der Kryptobefürworter Patrick Hansen von der Blockchain-Firma Unstoppable DeFi warnte, würde der jüngste Entwurf der Verordnung von Kryptodienstleistern nicht nur verlangen, personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Überweisungen an und von nicht verwahrenden Wallets zu sammeln (wozu sie bereits verpflichtet sind), sondern auch "die Richtigkeit der Informationen in Bezug auf den Urheber oder Begünstigten hinter der nicht gehosteten Wallet zu überprüfen".

Das Problem bei dieser Formulierung ist die Tatsache, dass es für Kryptodienstleister in vielen Fällen schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, ist, eine "nicht gehostete" Gegenpartei zu verifizieren. Um also konform und auf den EU-Markt weiter tätig sein zu können, wären diese Unternehmen gezwungen, keine Transaktionen mehr mit nicht verwahrenden Wallets zuzulassen, wie Hansen befürchtet.

Selbst wenn der Gesetzgeber einige Richtlinien für die Überprüfungsverfahren erstellen würde, würden die potenziellen Betriebskosten für die Einhaltung der Vorschriften wahrscheinlich kleinere Marktteilnehmer abschrecken und zu einer weiteren Marktkonzentration führen.

Der Entwurf sieht auch eine Pflicht vor, die "zuständigen Anti-Geldwäschebehörden" über jede Transaktion im Wert von 1.000 Euro oder mehr zu/von einer nicht gehosteten Wallet zu informieren. Außerdem soll die EU-Kommission innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes prüfen, ob "zusätzliche spezifische Maßnahmen zur Minderung der Risiken" im Zusammenhang mit solchen Transaktionen erforderlich sind.

Welche weiteren Maßnahmen damit gemeint sein könnten, geht nicht klar hervor. Aber, wie Hansen warnt, könnte das sogar bedeuten, dass es zu einem vollständigen Verbot von nicht verwahrenden Wallets kommt.