Die neue Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) der Europäischen Union wird ihren Sitz in der deutschen Finanzmetropole Frankfurt haben. Die Aufsichtsbehörde wird ihre Arbeit ab Mitte 2025 aufnehmen.
Die AMLA wird befugt sein, „risikoreiche und grenzübergreifende Finanzunternehmen“ – einschließlich Krypto-Unternehmen – zu beaufsichtigen, sofern diese grenzübergreifend tätig sind oder als risikoreich eingestuft werden. Sie wird ihre Aufsichtstätigkeiten mit Finanzermittlungsstellen und Regulierungsbehörden in anderen EU-Ländern koordinieren.
In einer Pressemitteilung des Rates der EU und des Europäischen Rates vom 22. Februar wurde Frankfurt als Sitz der neuen Agentur genannt. Auch die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihren Sitz in der Stadt, was also womöglich ausschlaggebend gewesen sein könnte. In die engere Wahl kamen Brüssel, Dublin, Madrid, Paris, Rom, Riga, Vilnius und Wien.
Der Verwaltungsrat der AMLA wird sich aus Vertretern der Aufsichtsbehörden und der Finanzermittlungsstellen aller EU-Mitgliedstaaten zusammensetzen, während das Leitungsgremium – der Exekutivrat – aus dem Vorsitzenden und fünf unabhängigen Vollzeitmitgliedern bestehen wird.
Der erste umfassende EU-Rahmen für Kryptowährungen, die Markets in Crypto-Assets (MiCA), trat im Juni 2023 in Kraft, wobei zunächst die Anwendung der Regeln für „an Vermögenswerte gekoppelte Token“ und „E-Geld-Token“, die größtenteils in die Kategorie der Stablecoins fallen, voraussichtlich ab Juni 2024 Gültigkeit haben werden. Die Regeln für „Krypto-Asset-Dienstleister“, zu denen Handelsplattformen, Wallet-Anbieter sowie Kryptobörsen und -dienste gehören, werden anschließend im Dezember 2024 in Kraft treten.
In der Zwischenzeit hat sich die EU auch mit der Ausarbeitung von Vorschriften für den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) beschäftigt. Am 13. Februar billigten die Ausschüsse für Binnenmarkt und bürgerliche Freiheiten des Europäischen Parlaments die vorläufige Einigung über das vorgeschlagene europäische KI-Gesetz, die weltweit erste umfassende KI-Gesetzgebung.
Das KI-Gesetz der EU zielt darauf ab, Schutzmaßnahmen, einschließlich des Urheberrechtsschutzes, als Reaktion auf generative KI-Modelle einzuführen. Es verbietet auch KI-Anwendungen, die eine Bedrohung für die Rechte der Bürger darstellen, wie biometrische Kategorisierung und Social Scoring. Die erste parlamentarische Abstimmung über das KI-Gesetz ist für April 2024 geplant.
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