Die von CDU, CSU und SPD bereits vor dem Regierungsantritt versprochene umfassende Blockchain-Strategie lässt weiter auf sich warten. Hinter den Kulissen wird an der geplanten Regulierung aber intensiv gearbeitet, welche die deutsche Bundesregierung Mitte 2019 vorstellen will.

Unter einer von der Regierung extra eingerichteten Webseite fand zwischen dem 20. Februar und dem 29. März eine Online-Konsultation statt, bei der sich bundesweit aktive Verbände, Unternehmen und Organisationen beteiligen konnten.

Der vom Bundesfinanzministerium der Vorgängerregierung eingesetzte FinTechRat mit Finanzmarktexperten hat sich ebenfalls mit dem Thema beschäftigt und der Bundesregierung in Form einer Stellungnahme am 27. März einen Empfehlungskatalog überreicht, welcher seit dem 17. April auch online einsehbar ist.

Darin finden sich insgesamt neun Forderungen zur geplanten Blockchain-Regulierung:

Eine “Technologieneutrale Regulierung” stellt nach Meinung des FinTechRats eine besondere Notwendigkeit dar. Sofern möglich, solle eine Regulierung angestrebt werden, “ die losgelöst von der technischen Umsetzung, insbesondere losgelöst von einer konkreten Ausprägung der verwendeten Blockchain-Technologie” sei. Möglich sei dies durch eine modulare Struktur eines umfassenden aber damit gleichzeitig flexiblen rechtlichen Rahmens, welcher der starken Dynamik der Digital Ledger- und Blockchain-Technologie Rechnung trage. Der Hauptfokus sollte auf eine abstrakte bzw. allgemeingültige Regulierung von Token gelegt werden.

Den “Fokus der Regulierung auf Anbieter und Dienstleister” zu legen ist eine weitere Maßnahme, welche vor allem Verantwortung für Angebote und Haftungsfragen klären soll. Der Staat sollte sich mit den grundlegenden Problemen für die Durchsetzung rechtsstaatlicher Ansprüche bei Blockchain-Systemen beschäftigen und dabei besonders  Emittenten von Wertpapieren, Anbieter von Verwahrlösungen oder Dienstleister im Blick haben, welche die reale Welt mit Tokens verbinden.

Eine “Zügige Regulierung und zügiges Entwickeln der Blockchain-Strategie” im Rahmen einer Europäischen Regulierung” hält der FinTechRat ebenfalls für sehr wichtig. Einige Probleme bedürften “auch einer internationalen Regelung, um keine Regelungslücken entstehen zu lassen bzw. diese zu schließen”, schreibt das Expertengremium und betont dabei die Notwendigkeit der Vermeidung von Regulierungs-Oasen für Blockchain-basierte Anwendungen innerhalb der EU, damit nationale Regelungen nicht unterlaufen werden können.

Im Rahmen der geplanten Blockchain-Regulierung mahnt der FinTechRat zudem eine “Entmaterialisierung von Wertpapieren” an, mittels einer Neudefinition von Urkundenpflichten und anderen Schrifterfordernissen, welche weiterhin eine ordnungsgemäße Registrierung ermögliche.

Auch “Datenschutzrechtliche Aspekte” sollen berücksichtigt werden, heißt es in der Stellungnahme. Die Blockchain-Strategie solle “eine Präzisierung der Auslegung” der bestehenden Datenschutzregeln planen. Auskunftsrechte gegenüber Betreibern gingen an “einer dezentralen betreiberlosen Blockchain vorbei”, könnten aber “durch die öffentliche Verfügbarkeit der Blockchain problemlos anders geregelt werden”.

Auch technische Weiterentwicklungen sollte die Blockchain-Strategie möglichst abdecken, was durch eine “Abstrakte Definition der Anforderungen an Token” erreicht werden könne. Als Beispiel werden etwa Security Token genannt, aber auch Stablecoins in Form von Token, die eine “staatliche Währung wie den Euro repräsentieren könnten oder solche, die Rechte, “z.B. den Zugang zu einem gemieteten Fahrzeug”, abbilden. Eine anwendungsspezifische Regulierung hält der FinTechRat als “nicht zielführend”. Die Regelungen könnten aber so “technologieneutral getroffen werden, dass auch andere Systeme neben der aktuell in Debatte stehenden Blockchain darunter fallen.”

Mit den letzten zwei Punkten “Förderung der Ausbildung” und zu einem “Forschungsfeld für Deutschland bzw. die Europäische Union” mahnt der FinTechRat dann auch noch gezielte Maßnahmen an, welche Deutschland Standortvorteile in der Zukunft sichern sollen. Dies könne etwa durch eine Zusammenarbeit mit Universitäten, Forschungsinstituten und relevanten Unternehmen erreicht werden.

Es ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung viele der vom FinTechRat benannten Punkte aufgreifen und berücksichtigen wird. Eine generelle Offenheit zu dem Thema hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einer Stellungnahme Anfang April bereits deutlich gemacht und wo nötig Gesetzesänderungen in Aussicht gestellt.