Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat im Anschluss an ein Fachgespräch mit Experten zum Thema Blockchain in einem am 5. April veröffentlichten Artikel Gesetzesänderungen in Aussicht gestellt.

Thomas Heilmann, Berichterstatter für Blockchain in der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, fasste die Ergebnisse des Gesprächs mit den Worten zusammen, dass das Bürgerliche Gesetzbuch “digitalisiert” werden müsse.

So sei etwa die Schaffung einer sogenannten “Digitalen Gesellschaft mit beschränkter Haftung” denkbar, welche festlegen könne, “welche Rechtsfolgen sich aus dem Besitz eines digitalen Wertpapieres ergäben.”

Probleme sehe die CDU/CSU-Fraktion in Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie unter anderem beim Thema Datenschutz. So sehe die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) etwa einen konkreten Verantwortlichen für die Verarbeitung von Daten vor, den es jedoch bei einer dezentralen Ablage nicht geben könne.

Eine konkrete Zielrichtung gibt es von der CDU/CSU-Fraktion bislang nicht. Dass die Politiker der Blockchain-Technologie jedoch generell offen gegenüberstehen und durch die für Sommer versprochene Blockchain-Strategie auch Gesetzesänderungen in Betracht ziehen, dürfte manchem Beobachter aus der Krypto-Community Hoffnung geben.

Nadine Schön, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, stellte jedenfalls klar:

“Wir wollen, wo nötig, Gesetze anpassen, damit die Blockchain-Technologie ihre Potenziale voll entfalten kann, und wir in Deutschland die Spitzenreiter sind. Die heute eingesammelten Empfehlungen werden wir in die Blockchain-Strategie, die die Bundesregierung bis zum Sommer erarbeitet, einspeisen. Außerdem soll es auf EU-Ebene ein Innovationsboard geben, dass die Evaluation der DSGVO innovationsoffenen vorbereitet.”

Bislang liegt das Thema Blockchain-Regulierung in Deutschland einzig und alleine in den Händen der BaFin, welche die geltenden Rechtsnormen etwa auf Kryptowährungen und Security Token anwendet. Der Blockchain Bundesverband hat dies bereits mehrfach kritisiert. Da die Auslegung der Rechtslage immer wieder die Gerichte beschäftigt, sorgt in der Krypto-Community wie im Fall des Berliner Bitcoin-Urteils bislang für Unklarheit. Während die BaFin Bitcoin-Geldautomaten für nicht zulässig hielt, ist deren Einsatz seit dem Urteil kein Problem mehr.