Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat strenge Vorschriften für Anlageberatung und Werbung im Bezug auf Kryptowährungen gefordert, wie die Tiroler Tageszeitung am Freitag, den 30. März, berichtete.

Kryptowährungen, hinter denen im Kern eine Geldanlage steht, sollten nicht aktiv im Beratungsgespräch Privatanlegern verkauft werden“, sagte Dorothea Mohn, Leiterin des Finanzmarktteams des Verbraucherzentrale Bundesverbandes der Deutschen Presse-Agentur. „Sie sollten aber auch nicht beworben werden, wie das heute der Fall ist."

Begründet wird der Schritt damit, dass Bitcoin und Co. als Währungen angepriesen werden, obwohl es sich eigentlich um hochspekulative Produkte handle. Anleger sollten sich dem Risiko solcher Produkte bewusst sein und “von möglichen Verlusten nicht überrascht sein”, warnte die Verbraucherschützerin.

Um Kleinanleger zu schützen, haben in letzter Zeit außerdem einige Tech-Riesen Werbung für Kryptowährungen und ICOs auf ihren Plattformen verboten. Nach Google und Facebook bestätigte auch Twitter diese Woche, dass Werbung für Bitcoin und Co. in dem sozialen Netzwerk verboten werden wird, wie Cointelegraph auf Deutsch berichtete.

Die Meldung der Verbraucherzentrale folgt der Veröffentlichung eines Entwurf des G20-Gipfels, aus dem hervorgeht, dass die G20 Kryptowährungen als Vermögenswerte und nicht als Währungen betrachtet. Auf dem G20-Gipfel wurden allerdings keine konkreten Maßnahmen bezüglich der Regulierung von Kryptowährungen beschlossen.