Obwohl der Gedanke einer Zentralbank-Digitalwährung (CBDC) sehr attraktiv ist, ist dieser Schritt doch mit Vorsicht zu genießen, wie ein postdoktoraler Forscher der Universität Luxemburg in einer neuen Studie schreibt. Das entsprechende Dokument wurde am 22. Februar auf dem Blog der Universität Oxford veröffentlicht.
Hossein Nabilou, ein postdoktoraler Forscher an der Fakultät für Recht, Wirtschaft und Finanzen der Universität Luxemburg, hat eine Studie unter dem Titel „Zentralbank-Digitalwährungen: Die momentane Rechtslage“ geschrieben, die untersucht, welche rechtlichen Problemstellungen sich für die Europäische Zentralbank (EZB) bei Herausgabe einer CBDC ergeben würden.
Laut Nabilou haben Kryptowährungen allgemein schon einen bedeutsamen Einfluss auf das Bankenwesen, so dass auch die Zentralbanken unweigerlich auf diese aufmerksam geworden sind. Zunächst hatten die Zentralbanken dabei befürchtet, dass damit ihr Monopol auf die Kontrolle der Geldzirkulation unterlaufen werden könnte, was gleichzeitig eine vermeintliche Bedrohung für die Stabilität der Finanzsysteme wäre.
Der Gedanke, eigene Zentralbank-Digitalwährungen herauszubringen, ist laut Nabilou als Antwort auf die steigende Beliebtheit von Kryptowährungen zu verstehen, um damit einen etwaigen Kontrollverlust zu vermeiden. Obwohl es bisher schon warnende Negativbeispiele wie den venezolanischen Petro gibt, der als staatliche Digitalwährung gescheitert ist, prüfen viele Zentralbanken nichtsdestotrotz weiterhin die Einführung einer eigenen CBDC.
Nabilou meint jedoch, dass dieser Schritt zu einer Art Einlagenumschichtung führen könnte. Sollte die EZB eine Digitalwährung emittieren, dann hätten die Kunden quasi direkten Zugriff auf die Konten der Zentralbank, was die Notwendigkeit von zwischengeschalteten Privatbanken obsolet machen würde. Daraus könnte resultieren, dass das Bankenwesen insgesamt an Stabilität verliert.
Außerdem würde durch diesen Schritt die Vergabe von Krediten vollständig zentralisiert stattfinden (da sich dann alle Sparvermögen bei der Zentralbank befinden), wodurch ein grundlegendes Prinzip der Freien Marktwirtschaft unterwandert wird, was wiederum gegen die verfassungsrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union verstößt. Dies sieht Nabilou als hauptsächlichen Hinderungsgrund, der die EZB davon abhalten wird, eine CBDC einzuführen, solange die Gesetzeslage nicht entsprechend angepasst wird.
Venezuela hatte sich im Jahr 2018 als erstes Land an einer staatlichen Digitalwährung versucht. Die Regierung hatte gehofft, damit die schwache Wirtschaft des Landes anzuschieben, allerdings ist der Petro bisher weitestgehend hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Der Iran zieht unterdessen eine Gold-gestützte Digitalwährung namens PayMon in Erwägung, während Ägypten seinerseits über die Einführung einer CBDC nachdenkt.
Andere Zentralbanken zeigen sich allerdings ähnlich skeptisch wie Nabilou, so hat die Zentralbank von Südkorea kürzlich gewarnt, dass CBCDs dazu führen könnten, dass private Gelder in großen Mengen von Banken abgezogen werden, wodurch die Liquidität eines Landes gefährdet wäre und gleichzeitig die Zinssätze nach oben schießen würden.
Melde dich bei unseren Sozialen Medien an, um nichts zu verpassen: X, YouTube, Instagram und Telegram – aktuelle Nachrichten, Analysen, Expertenmeinungen und Interviews mit Fokus auf die DACH-Region.