Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat den Handel mit binären Optionen für Kleinanleger teilweise verboten und Differenzgeschäfte (CFDs) mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen stark eingeschränkt, wie aus einer Pressemitteilung vom 16. Mai hervorgeht.

Laut der bereits seit dem 9. Mai geltenden Verordnung 118 über Maßnahmen der Produktintervention (FMA-PIV) müssen Anbieter von CFDs (Contracts for Differences) von Kryptowährungen von ihren Kunden künftig einen sogenannten Ersteinschuss der durch den Hebelkontrakt entstehenden finanziellen Verpflichtung einfordern.

Wie die Finanzmarktaufsicht in ihrer Begründung erläutert, setzt Österreich damit die von der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) temporär eingeführten Maßnahmen gegen Binäre Optionen und CFDs in nationales Recht um.

Die FMA-PIV ist bereits seit dem 15. Mai 2019 in Kraft und laut der FMA “auf binäre Optionen sowie finanzielle Differenzgeschäfte anwendbar, die ab dem 30. Mai 2019 in oder aus Österreich vermarktet, vertrieben oder verkauft werden.”

In Deutschland sind CFD-Kontrakte mit einer Nachschusspflicht durch die BaFin bereits seit 2017 verboten. Ende Dezember 2018 hatte die BaFin zudem die durch die ESMA eingeführten Regelungen für “maximal zulässige Hebel, automatisierte Verlustbegrenzungen, Vermarktungsbeschränkungen sowie standardisierte, deutliche Risikohinweise” in ihre Allgemeinverfügung übernommen.

Direkt danach wurde die BaFin gegen diverse Krypto-CFD-Anbieter tätig, wie etwa den aus Frankfurt operierenden Bitcoin-CfD-Anbieter CFDPremium, die aus Großbritannien operierende Takeda Partners LTD sowie die Krypto-Anbieter StellaMarkets und XtraderFX.