Die Liechtensteiner Regierung hat am 7. Mai das als “Blockchain Gesetz” bekannte Token- und VT-Dienstleister-Gesetz (TVTG) verabschiedet, wie sie am 8. Mai in einer Pressemitteilung bekannt gab.
Mit dem Regulierungswerk betritt das Fürstentum Neuland und ist in Europa das erste Land mit einer umfassenden gesetzlichen Regelung für Blockchain, Digital-Ledger-Technologie (DLT) und Krypto-Token. Das TVTG soll bei Geschäften mit den neuen Technologien Rechtssicherheit schaffen und dabei gleichzeitig den Kundenschutz stärken.
Um das neue Regelwerk zukunftsfest zu machen, haben sich die Liechtensteiner um allgemeingültige Formulierungen bemüht, die gleichzeitig spezifisch auf aktuelle Entwicklungen anwendbar sind. Die Regierung schreibt dazu:
“In Anbetracht des hohen Innovationstempos der Blockchain-Technologie und der Anwendungsgebiete ist es von großer Bedeutung, ein Gesetz so abstrakt zu definieren, dass es auch über die folgenden Technologie-Generationen gültig ist. Deshalb wird in diesem Gesetz der Begriff “auf vertrauenswürdigen Technologien beruhende Transaktionssysteme (VT-Systeme)” für Blockchain-Systeme verwendet.”
Die Regierung will damit nach eigener Aussage erreichen, “dass nicht für jeden Anwendungsfall ein neues Gesetz geschaffen werden muss”. Für Innovationen, die in der Praxis jetzt erst in Anfängen erkennbar sind, aber sich in naher Zukunft voraussichtlich entwickeln werden, soll gleichzeitig schon heute Rechtssicherheit geschaffen werden.
Unter anderem werden im TVTG Fragen in Zusammenhang mit Vermögensschutz und zu möglichem Missbrauch wie Geldwäscherei oder andere kriminelle Zwecke beantwortet. Es legt daher fest, welche Anforderungen für wichtige Tätigkeiten auf VT-Systemen gelten und klärt gleichzeitig offene Fragen in der Anwendung der geltenden Gesetze, wie etwa im Bereich Sorgfaltspflichten.
Token werden in Liechtenstein künftig als neues, gesondertes Rechtsobjekt behandelt. Das Gesetz klärt dabei grundlegenden Aspekte einer Token-Ökonomie, wie etwa die Erzeugung von Token, deren Verwahrung und Übertragung.
Das Gesetz schafft neben “VT-Systemen” und Token auch andere neue Rechtsbegriffe, wie die Regierung erläutert:
“Um klarzustellen, wie Wertpapiere rein digital, z.B. in einem Token auf einem VT-System, repräsentiert und übertragen werden können, wird darüber hinaus die Rechtsfigur des “Wertrechts” ins liechtensteinische Recht aufgenommen und zugleich die Schnittstelle zwischen Wertpapierrecht und TVTG geschaffen.”
Unter Wertrechten verstehe das Gesetz “entmaterialisierte Wertpapiere, bei denen die Funktionen der Urkunde durch Eintrag in das sogenannte Wertrechtebuch ersetzt werden.”
Der Entschluss, ein eigenes Blockchain-Gesetz zu schaffen, fiel in Liechtenstein bereits im Frühjahr 2018. Einen ersten Entwurf legte die Regierung bereits im August 2018 vor. Auch in Deutschland arbeitet die Regierung an einer Blockchain-Strategie, welche im Sommer vorgestellt werden soll. Welche Gesetzesänderungen sich dabei in naher Zukunft ergeben können, ist weiterhin unklar, weil sich die Bundesregierung dabei eng mit anderen EU-Partnerländern abstimmen will. Dies hatte auch der von der Regierung eingesetzte FinTechRat angemahnt, gleichzeitig aber für eine zügige Umsetzung plädiert.
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