Die Wirtschafts- und Finanzminister der 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) werden Berichten zufolge ein informelles Treffen abhalten, bei dem sie über die Herausforderungen, die sich aus den digitalen Vermögenswerten ergeben, und über eine mögliche Verschärfung der Regulierungen sprechen werden. Das geht aus einem Bericht von Bloomberg vom 29. August hervor.

Laut einem Bloomberg vorgelegten Entwurf werden die Teilnehmer bei einem Treffen am 7. September in Wien, Österreich, einen allgemeinen Mangel an Transparenz und das Potenzial von Kryptowährungen in Bezug auf Steuerhinterziehung, Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche diskutieren.

Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) hatte zuvor Kunden vor Initial Coin Offerings (ICOs) gewarnt. Als Grund gab sie ein fehlendes Investorenverständnis und Probleme mit unregulierten Finanztätigkeiten an. Die ESMA erklärte auch, dass ungeregelte Börsen aufgrund ihrer Existenz außerhalb der globalen Finanzregulierungen ungeschützt sind. Das bedeutet, dass Kundenverluste, die etwa durch Cyberangriffe entstehen, nicht durch das EU-Recht abgedeckt wären.

Trotz früherer Warnungen der EU-Finanzaufsicht, heißt es im Dokument, das Bloomberg vorliegt, dass ICOs "einen effektiven und effizienten Weg zur Kapitalbeschaffung eröffnet haben". In dem Dokument heißt es Berichten zufolge auch, dass ICOs zur Integration von Kapitalmärkten in die EU beitragen könnten.

Die fünfte EU-Richtlinie zu Geldwäsche trat am 9. Juli in Kraft. Die Maßnahmen in der Richtlinie haben einen neuen Rechtsrahmen für die europäische Finanzaufsicht zur Regulierung der digitalen Währungen geschaffen. Die neuen Regeln werden strengere Transparenzanforderungen für die Nutzung von "anonymen Zahlungen über Prepaid-Karten" und  "virtuellen Währungsbörsenplattformen" zum Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gestellt.

Im März hat die ESMA die Anforderungen für Differenzkontrakte (CFDs) in Kryptowährungen verschärft. In Übereinstimmung mit den eingeführten Regeln müssen die Anleger bei Eröffnung über genügend Kapital verfügen, um mindestens die Hälfte eines Kontraktwertes abzudecken, wobei die Hebelgrenze der Krypto-CFDs von 5:1 bei Eröffnung auf 2:1 geändert wurde.