Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat Ermittlungen gegen die envion AG wegen möglicher Rechtsverstöße beim Initial Coin Offering (ICO) des EVN-Tokens eröffnet, so eine FINMA-Mitteilung vom 26. Juli.
Der FINMA liegen nach eigener Aussage Hinweise auf Verstöße gegen das Schweizer Finanzmarktrecht vor, weshalb jetzt ein Enforcementverfahren eröffnet wurde. Bei der Ausgabe des EVN-Tokens habe es nach erster Einschätzung der FINMA eine “unerlaubte Entgegennahme” von Publikumseinlagen gegeben. Dazu schreibt die Aufsichts- und Regulierungsbehörde für den Schweizer Finanzsektor:
“Die bisher geführten Abklärungen der FINMA haben ergeben, dass die envion AG im Rahmen ihres ICO Mittel in der Höhe von rund hundert Millionen Franken von mehr als 30'000 Investoren gegen Ausgabe des EVN-Tokens in einer anleiheähnlichen Form entgegengenommen hatte.”
Die Geschäftspraktik der EVN-ICO hält die FINMA offenbar nicht für seriös. So weist die Behörde in ihrer Mitteilung explizit auf ihre im Februar publizierte Wegleitung für ICOs hin, nach der es “seriösen Innovatoren” möglich sei, “ihre ICO-Projekte gesetzeskonform zu lancieren”. Gegen ICO-Geschäftsmodelle, “die Aufsichtsrecht verletzen oder dieses umgehen”, werde aber konsequent vorgegangen.
In ihrer Wegleitung hatte die FINMA ein dreistufiges Klassifizierungsschema für Zahlungs-, Nutzungs- und Anlagetoken vorgelegt. Die Bezeichung “anleiheähnliche Form” für den EVN-Token lässt darauf schließen, dass die FINMA diesen als Anlage-Token klassifiziert, für die aktuell die gleichen strengen rechtlichen Regeln Anwendung finden, wie für Effekten. Unter anderem gehören dazu auch Prospektpflichten.
Für Envion bedeuten die Ermittlungen der FINMA eine weitere Zuspitzung der vorher schon komplizierten Lage. Bei dem auf portable Mining-Lösungen im Cointainerformat ausgerichteten Schweizer Startup tobt schon länger ein Streit zwischen den Gründern des Unternehmens und dem aktuellen CEO wegen angeblichem Betrug rund um die EVN-ICO.
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