Der Messenger-Dienst Telegram wird nun doch Bankdokumente offenlegen, deren Einsicht die amerikanische Börsenaufsicht SEC im Rahmen eines Gerichtsverfahrens um den Token-Verkauf der GRAM Kryptowährung beantragt hatte.
Absichtliche Umkehr der Beweislast?
Laut einem Gerichtsdokument vom 13. Januar, das vom Bezirksgericht von Süd-New York ausgestellt ist, hat Telegram bis zum 26. Februar Zeit, um die entsprechenden Bankdokumente vorzulegen. Dies markiert in dem Fall eine Wende, da das Gericht aus datenschutzrechtlichen Gründen den Antrag der SEC zuvor abgelehnt hatte.
In der jüngsten Entscheidung des Gerichtes heißt es nun aber, dass die betreffenden Informationen offengelegt werden sollen, solange dabei den geltenden Datenschutzbestimmungen entsprochen wird. Wie die Anwälte des Messenger-Dienstes Telegram, der von den Russen Pavel und Nikolai Durov gegründet wurde, aber in Berlin ansässig ist, mitteilen, werden die Bankdokumente dem Gericht und der SEC bereits am 15. Januar in vollständiger Form vorgelegt. Bevor sie allerdings öffentlich einsehbar gemacht werden, werden die entsprechenden Streichungen zum Zwecke des Datenschutzes vorgenommen.
Mit diesem Schachzug übertragen die Anwälte von Telegram nun die Beweislast auf die amerikanische Börsenaufsicht, die im nächsten Schritt belegen muss, dass sich in den Bankdokumenten tatsächlich Hinweise darauf finden lassen, dass der 1,7 Mrd. US-Dollar schwere Token-Verkauf von Telegram unrechtmäßig war.
Der Anwalt Philip Moustakis, der die SEC zuvor bereits in Rechtsfragen beraten hat, erklärt gegenüber Cointelegraph, dass die Börsenaufsicht jetzt nach Beweisen suchen muss, dass Telegram „billigend in Kauf genommen hat, dass die Investoren der firmeneigenen Kryptowährung diese hätten weiterverkaufen können“.
SEC sieht Bankdokumente als fehlendes Puzzlestück
Wie Cointelegraph berichtet hatte, hatte das Gericht zunächst den Antrag der SEC zur Herausgabe der Bankdokumente von Telegram abgelehnt. Allerdings wurde dabei betont, dass sich dies unter bestimmten Voraussetzungen ändern könnte.
Am 10. Januar hatte die SEC dann vermeintliche Kaufverträge des Telegram Token-Verkaufs vorgelegt, die beweisen sollen, dass die Kryptowährung auch zu späteren Zeitpunkten weiter veräußert wurde. Damit würde die GRAM Kryptowährung nach Argumentation der Börsenaufsicht einen unerlaubten Verkauft von Wertpapieren darstellen.
Ein widersprüchliches Verfahren
Der Prozess zwischen der amerikanischen Börsenaufsicht und dem Messenger-Dienst begann am 11. Oktober, als die SEC eine Notverordnung herausgegeben hat, in der sie den Betrieb der GRAM Kryptowährung untersagt, da der Verkauf dieser unrechtmäßig wäre. Telegram hält dagegen, dass das Unternehmen im Vorfeld eine Ausnahmegenehmigung nach der Richtlinie D beantragt hätte, die die firmeneigene Kryptowährung explizit vom Status als Wertpapier ausnimmt.
Die SEC prüft weiterhin, ob die Ausnahmeregelung nach der Richtlinie D zutreffend ist, was den Messenger-Dienst von diversen Bestimmungen zum Anlegerschutz befreien würde und den Verkauf der Kryptowährung somit legal machen würde. Obwohl diese Prüfung weiterhin läuft, hat sich die Aufsichtsbehörde entschieden, parallel auch den Gerichtsprozess gegen Telegram fortzuführen, indem sie die Kryptowährung als illegal einstuft.
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