Das Bezirksgericht von Süd-New York hat zunächst einen Antrag der amerikanischen Börsenaufsicht SEC abgelehnt, der den Messenger-Dienst Telegram dazu zwingen sollte, seine Bankdaten offenzulegen.

Laut einem Gerichtsdokument vom 6. Januar lehnt Richter P. Kevin Caste den entsprechenden Antrag der SEC ab, der „den Angeklagten [Telegram] zur Offenlegung seiner Bankdaten zwingen sollte“. 

Offenlegung wird zunächst abgelehnt

Die Entscheidung des Gerichtes bezieht sich auf einen Antrag der US-Börsenaufsicht vom 2. Januar, indem diese Telegram dazu aufgefordert hatte, nachvollziehbar zu machen, wie das durch den Verkauf der firmeneigenen Kryptowährung eingenommene Investitionskapital in Höhe von 1,7 Mrd. US-Dollar verwendet worden ist. Am 4. Januar haben die Anwälte des Messenger-Dienstes das Gericht wiederum ersucht, diesen Antrag abzulehnen, da die Börsenaufsicht „im Trüben fischen“ würde.

Obwohl das Gericht zwar nun zu Gunsten von Telegram entschieden hat, ist der Messenger-Dienst damit noch nicht ganz aus dem Schneider, da die Offenlegung der Bankdaten zu einem späteren Zeitpunkt womöglich doch noch erforderlich wird. So heißt es im Gerichtsdokument:

„Das Gericht lehnt den Antrag des Klägers, dass der Angeklagte seine Bankdaten offenlegen muss, ab. Bis zum 9. Januar 2020 hat der Angeklagte jetzt einen Ablaufplan zur Prüfung der Bankdaten vorzulegen, damit sichergestellt werden kann, dass die Herausgabe dieser Dokumente mit geltenden Datenschutzbestimmungen vereinbar ist.“

Telegram veröffentlicht Klarstellung

Die Gerichtsentscheidung erfolgte am selben Tag an dem Telegram in einer öffentlichen Mitteilung mehrere Klarstellungen zu seiner Blockchain Telegram Open Network (TON) und der dazugehörigen Kryptowährung Gram abgegeben hat. Im Zuge dessen weist der Messenger-Dienst auch darauf hin, dass er zuvor absichtlich keine genaueren Details zu dem Projekt veröffentlicht hatte, um sicherzustellen, dass hinter den Kulissen störungsfrei an dessen Fertigstellung und Gesetzestreue gearbeitet werden kann:

„Telegram hat absichtlich nicht öffentlich über die kolportierten Gerüchte zur TON Blockchain gesprochen, um in aller Ruhe an der genauen Ausgestaltung des Projektes arbeiten zu können, damit sowohl die TON Blockchain als auch die Gram Kryptowährung so konzipiert sind, dass sie allen relevanten gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.“

Im gleichen Atemzug hat Telegram darüber hinaus betont, dass die firmeneigene Gram Kryptowährung kein Anlageprodukt ist und damit auch nicht in den Zuständigkeitsbereich der SEC fällt.

Die Aufforderung der Börsenaufsicht zur Offenlegung der Bankdaten von Telegram ist Teil eines Verfahrens gegen den Messenger-Dienst, das im Oktober 2019 vor Gericht gegangen war. Eigentlich hätte die TON Blockchain nur wenig später in Betrieb genommen werden sollen.

Der Start der Blockchain wurde wegen des Gerichtsverfahrens zunächst auf unbestimmte Zeit verschoben. Gegenstand des Verfahrens ist, ob die Gram Kryptowährung, wie von der SEC behauptet, ein Wertpapier darstellt oder nicht, denn davon hängt wiederum ab, ob Telegram mit deren Verkauf gegen das Wertpapierrecht verstoßen hat. Der Messenger-Dienst sieht in Gram lediglich eine Währung bzw. eine Handelsware und streitet dementsprechend einen möglichen Gesetzesverstoß ab.

Telegram Geschäftsführer Pavel Durov soll am 7. und 8. Januar 2020 in dem Fall aussagen, dies sieht zumindest der gerichtliche Terminplan aus dem November 2019 vor.