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Markus Kasanmascheff
Verfasst von Markus Kasanmascheff,Ehemaliger Redaktionsautor
Igor Belkin
Geprüft von Igor Belkin,Ehemaliger Redakteur

Tokkata Software: BaFin ordnet Einstellung von Krypto-Geschäften an

Die Finanzmarktaufsicht BaFin hat die Einstellung von mit Krypto-Handel verbundenen Zahlungsgeschäften des Berliner Unternehmens Tokkata Software angeornet.

Tokkata Software: BaFin ordnet Einstellung von Krypto-Geschäften an
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Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Berliner Tokkata Software GmbH angeordnet, unerlaubten Zahlungsgeschäfte mit Krypto-Bezug einzustellen, wie die BaFin am 16. August auf ihrer Webseite bekanntgab.

Nicht erlaubte Krypto-Geschäfte

Ein entsprechender Bescheid sei dem Unternehmen bereits am 28. Juni zugestellt worden. Tokkata Software nehme auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leite diese “auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.” Wie die BaFin erläutert, werden dadurch in Deutschland nicht genehmigte Krypto-Geschäfte ermöglicht:

“Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.stscrypto.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.”

STScrypto gibt sich auf seiner Webseite als “Handelsplattform mit Sitz in Deutschland” aus. Wie von einem Reddit-Nutzer bereits vor drei Monaten durchgeführte Recherchen ergaben, scheint der offenbar betrügerische Krypto-Händler tatsächlich aus der Ukraine zu operieren. 

Strengere Krypto-Regulierung

Die BaFin nimmt bereits seit einiger Zeit eine aktivere Rolle bei der Krypto-Regulierung ein, welche durch eine Gesetzesänderung ab 2020 nochmals deutlich verstärkt werden dürfte. Ab Januar kommenden Jahres werden in Deutschland tätige Kryptobörsen und Wallet-Anbieter eine BaFin-Lizenz benötigen.

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