Nach dem Ablauf eines vorübergehenden Verbots binärer Optionen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) für Kleinanleger hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland ein eigenes Verbot erlassen, wie die Behörde am 1. Juli mitteilte.

Als Grund gibt die BaFin “Risiken und damit erhebliche Angelegerschutzbedenken” an. Binäre Optionen seien “komplex und wenig transparent”, vor allem bei der “Berechnung ihrer Wertentwicklung und des zugrundeliegenden Basiswerts”, argumentiert die BaFin. Die Finanzdienstleistungsaufsicht erklärt weiter:

“Anders als andere Finanzinstrumente werden binäre Optionen nicht an einem Markt gehandelt, bei dem sich die Preise aus Angebot und Nachfrage ergeben. Der Anbieter setzt den Preis selbst fest, ohne dass die Kunden diesen nachvollziehen und prüfen können. Kleinanleger haben wegen der regelmäßig extrem kurzen Laufzeiten Schwierigkeiten, das Risiko-/Rendite-Profil zutreffend abzuschätzen.”

Dass “Anbieter von binären Optionen regelmäßig als direkte Gegenpartei ihrer Kunden” agierten, stelle zusätzlich einen Interessenkonflikt dar. Dieser könne dazu führen, dass diese “den Preis des Basiswerts bei Ablauf der binären Option manipulieren oder die Laufzeit der binären Option um Sekunden oder Millisekunden so verändern, dass der Optionskontrakt nicht auszuzahlen wäre.”

Nach Daten des Bundeskriminalamts machen binäre Optionen neben Betrugsgeschäften mit Kryptowährungen im Bereich der Wirtschaftskriminalität einen wichtigen Anteil aus. Die Entscheidung der BaFin zu einem eigenen Verbot war durch das Ablaufen einer von der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) temporär eingeführten Maßnahmen gegen binäre Optionen und Differenzgeschäfte (CFD) notwendig geworden.

Neben dubiosen Händlern binärer Optionen greift die BaFin auch gegen CFD-Anbieter hart durch, insbesondere solche mit Kryptowährungen als Basiswert. Zuletzt ordnete die Aufsichtsbehörde die Abwicklung des Krypto-CFD-Broker FX Premium an.

In Österreich hat die nationale Finanzmarktaufsicht (FMA) die von der ESMA zuvor ausgesprochenen Verbote gegen binäre Optionen und CFDs bereits in nationales Recht umgesetzt.