Eine weitere amerikanische Aufsichtsbehörde hat sich im Rechtsstreit zwischen dem Messenger-Dienst Telegram und der US-Börsenaufsicht SEC zu Wort gemeldet.

Nachdem das verhandelnde Bezirksgericht von Süd-New York, um eine entsprechende Stellungnahme gebeten hatte, hat die amerikanische Aufsichtsbehörde für den Handel von Commodities und Optionsscheinen (CFTC) am 18. Februar mit einem Brief geantwortet, indem sie ihre Einschätzung zur Telegram Kryptowährung Gram abgibt.

CFTC stuft Gram Kryptowährung als Commodity ein

Laut Brief ist die Sichtweise der CTFC „relativ eindeutig“, wobei die Aufsichtsbehörde zu dem Schluss kommt, dass „die Digitalwährung eine Commodity“ ist. Das Schreiben weist jedoch auch explizit darauf hin, dass es von der Rechtsabteilung der CFTC stammt und deshalb nur die Ansicht dieser Abteilung widerspiegelt und nicht zwangsläufig auch die Auffassung der gesamten CFTC oder einzelner Kommissare.

Zunächst stellt die CFTC fest, dass Telegram selbst argumentiert, dass die firmeneigene Gram Kryptowährung als Commodity (Handelsware) und nicht als Wertpapier einzustufen sei:

„Uns ist bewusst, dass der Beklagte, also die Telegram Group, Inc., ihre geplante Gram Digitalwährung als Commodity versteht und nicht als Wertpapier, wodurch diese nicht unter geltendes Wertpapierrecht fallen würde.“

Zu diesem Ergebnis kommt auch die CFTC, die die Kryptowährung ebenfalls als Commodity einstuft. Allerdings sorgt dieser Sichtweise nicht für die im Fall erhoffte Klarheit, da die Aufsichtsbehörde im gleichen Atemzug eine Relativierung ihrer Einstufung abgibt. So betont die CFTC, dass nach dem amerikanischen Commodity-Recht Wertpapiere durchaus auch Handelswaren sein können, wobei für diese dann allerdings das Wertpapierrecht gilt:

„Dementsprechend kann eine Digitalwährung natürlich unter das Wertpapierrecht fallen, unabhängig davon, ob sie eine Commodity ist oder nicht. Ausschlaggebend ist letztendlich nur, ob sie nach den Bestimmungen des Wertpapierrechts als Wertpapier eingestuft wird.“

Aus diesem Grund will die CFTC in dem Fall keine Empfehlung abgeben, wie mit der Telegram Kryptowährung Gram umzugehen sei und schreibt schlichtweg, dass sie dazu „keine Meinung“ habe.

Das Antwortschreiben der CFTC ist nur wenige Tage, bevor eine weitere Anhörung in dem Rechtsstreit ansteht, eingegangen. Wie Reuters berichtet hatte, wird Bezirksrichter Kevin Castel am 19. Februar erneut beide Seiten zu dem Fall anhören.

Die Frage, ob der Token-Verkauf der Telegram Kryptowährung einen Investitionsvertrag darstellt, und damit ein unrechtmäßiger Verkauf von Wertpapieren ist, oder nicht, ist der Kern des Rechtsstreits zwischen der US-Börsenaufsicht und Telegram. Die SEC hatte den Stein im Oktober 2019 ins Rollen gebracht, als sie eine Notverordnung gegen den Messenger-Dienst erlassen hatte. Während Telegram steif und fest behauptet, dass die Gram Kryptowährung keinerlei Investitionsprodukt ist, hält die SEC dagegen, dass es sich dabei um ein Wertpapier handelt, für das entsprechend das Wertpapierrecht gilt.

Der Fall könnte sich demnächst womöglich noch verkomplizieren, wenn eine Schutzregelung der SEC-Kommissarin Hester Peirce durchgewunken werden sollte. Der Entwurf der Schutzregelung vom 6. Februar sieht vor, dass Blockchain-Projekten eine dreijährige Schonfrist beim Aufbau eines Blockchain-Netzwerkes eingeräumt wird, ohne dass sie in dieser Zeit Konsequenzen von der SEC zu befürchten haben.