Coinbase, ein Wallet-Anbieter und Handelsplattform für Kryptowährungen, hat die Genehmigungen der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC) und der regulatorischen Finanzindustrieautorität (FINRA) erhalten, um digitale Coins, die als Wertpapier klassifiziert sind, auf seiner Plattform aufzulisten, wie Bloomberg am 16. Juli berichtete.

Ein Vertreter von Coinbase sagte Bloomberg, dass die SEC und FINRA die Börse autorisiert haben, die Händler Keystone Capital Corp., Venovate Marketplace Inc. und Digital Wealth LLC zu akquirieren. Der Deal wird es Coinbase ermöglichen, sein Angebot an Wertpapier-Token auszubauen und als Brokerdealer, als alternatives Handelssystem und als registrierter Investmentberater zu operieren. Coinbase kündigte erste Pläne für die Übernahmen am 6. Juni an.

Der Sprecher gab bekannt, dass Coinbase seine Technologie in die neuen Tochterfirmen integrieren wird - ein Zeitfenster dafür wurde nicht genannt. Coinbase wird verifizieren müssen, dass Mitarbeiter die nötigen Lizenzen besitzen und überprüfen, wie die Firmen ihre Daten weitergeben.

Letzte Woche kündigte die Börse mit Hauptsitz in San Francisco an, dass sie das Hinzufügen von fünf Coins überprüft, darunter Cardano (ADA), Basic Attention Token (BAT), Stellar Lumens (XLM), Zcash (ZEC) und 0x (ZRX). Coinbase merkte an, dass das Unternehmen nicht garantieren kann, dass die geplanten Token für den Handel gelistet werden können.

Im Juni hatte die Plattform die Unterstützung für Ethereum Classic (ETC) und ERC20-Token angekündigt. Die Firma fügte hinzu, dass die Entscheidung, ERC20 in ihr Sortiment aufzunehmen, "den Weg für die Unterstützung von ERC20-Vermögenswerten für diverse Coinbase-Produkte in der Zukunft ebnet".

Im März hatte die SEC verkündet, dass Plattformen, welche digitale Vermögenswerte handeln, die als Wertpapier klassifiziert sind, sich bei den Aufsichtsbehörden als Börse registrieren müssen und infolge dessen die gleichen Regeln wie traditionelle Börsen befolgen müssen. Die SEC fügte hinzu, dass für jene Entitäten, welche als alternative Handelssysteme (ATS) operieren wollen, folgende regulatorische Bedingungen gelten:

"Bei der Registrierung als Broker-Dealer unterliegt das ATS einer Vielzahl von regulatorischen Anforderungen, wie etwa dem Erfordernis für angemessener Richtlinien und Verfahren zur Verhinderung des Missbrauchs wesentlicher nichtöffentlicher Informationen. Darüber hinaus unterliegt ein solches System Anforderungen an Bücher und Aufzeichnungen sowie Regeln zur finanziellen Verantwortung, einschließlich gegebenenfalls Anforderungen an die Aufbewahrung und Verwahrung von Kundengeldern und Wertpapieren."

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